Kurzarbeitergeld Rechner 2025/2026: Nettogehalt berechnen, Steuern verstehen, keine Nachzahlung riskieren
Kurzarbeit trifft unvorbereitet. Das Brutto sinkt, das arbeits zeitrechner landet auf dem Konto, und Monate später kommt der Steuerbescheid mit einer Nachzahlung, die niemand erwartet hat. Millionen Arbeitnehmer haben diesen Schock bereits erlebt. Der Grund: Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei senkt aber durch den Progressionsvorbehalt den persönlichen Steuersatz des gesamten Jahreseinkommens. Wer das im Voraus versteht, plant besser. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Kurzarbeitergeld Rechner funktioniert, was 2025 und 2026 gilt, und welche Fallstricke Sie kennen müssen.

Was ist Kurzarbeitergeld und wer hat 2025/2026 Anspruch?
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit nach § 95 SGB III. Es gleicht den Verdienstausfall teilweise aus, wenn ein Betrieb die Arbeitszeit seiner Beschäftigten vorübergehend reduzieren muss. Das Ziel ist klar: Arbeitsplätze erhalten, ohne sofort Kündigungen auszusprechen.
Betriebliche Voraussetzungen (§ 96 SGB III)
Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen beruhen, zum Beispiel Auftragsmangel, Lieferengpässe oder Materialknappheit. Er muss außerdem voruübergehend und unvermeidbar sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zunächst alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausfall zu verhindern: Überstunden abbauen, Arbeitszeitkonten ausschöpfen, Urlaub anordnen. Erst danach greift das KUG.
Mindestens 10 Prozent der Beschäftigten müssen einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Die Kurzarbeit muss der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich angezeigt werden, bevor sie beginnt.
Persönliche Voraussetzungen für Arbeitnehmer
- Ungekündigtes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Pflichtmitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung
- Fortführendes Arbeitsverhältnis während der gesamten Kurzarbeit
- Kein vollständiger Jahresurlaub als Alternative vorhanden
Ausgeschlossen: Minijobber, geringfügig Beschäftigte und Leiharbeitnehmer (seit Auslaufen der Corona-Sonderregelung im Jahr 2022) haben keinen Anspruch auf KUG. Selbstständige und Freiberufler gehen leer aus.
Kurzarbeitergeld Rechner: So funktioniert die Berechnung Schritt für Schritt
Die Berechnung basiert auf § 105 SGB III und den pauschalisierten KUG-Tabellen der Bundesagentur für Arbeit. Jeder Kurzarbeitergeld Rechner, der korrekte Ergebnisse liefert, folgt diesen sechs Schritten.
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Sollentgelt ermitteln: Das ist Ihr Bruttogehalt ohne Kurzarbeit, ohne Mehrarbeitsvergütung und ohne Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Schwankt das Entgelt, gilt der Durchschnitt der letzten drei abgerechneten Monate.
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Beitragsbemessungsgrenze prüfen: 2025 und 2026 liegt sie bundesweit bei 8.450 Euro pro Monat. Liegt Ihr Sollentgelt darüber, wird es auf diesen Wert gedeckelt. Dadurch begrenzt sich auch das maximal mögliche KUG.
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Normales Nettoentgelt (X) berechnen: Aus dem Sollentgelt wird das Nettoentgelt ermittelt, das Sie ohne Kurzarbeit erhalten haben. Die Kirchensteuer bleibt dabei außen vor.
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Nettoentgelt während Kurzarbeit (Y) berechnen: Aus dem tatsächlichen Brutto während der Kurzarbeit wird das Netto berechnet. Bei Kurzarbeit Null ist Y gleich 0 Euro.
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Nettolohndifferenz berechnen: X minus Y ergibt den ausgefallenen Nettobetrag. Dieser Wert ist die Grundlage für das Kurzarbeitergeld.
06
Leistungssatz anwenden: Arbeitnehmer ohne Kindergeldanspruch erhalten 60 Prozent der Nettolohndifferenz. Wer Anspruch auf Kindergeld hat oder einen Kinderfreibetrag in den ELStAM eingetragen hat, erhält 67 Prozent.
Leistungssätze auf einen Blick
| Situation | Leistungssatz | Grundlage |
| Kein Kindergeldanspruch | 60 % | Nettolohndifferenz |
| Mindestens 1 Kind (Kindergeld oder Freibetrag) | 67 % | Nettolohndifferenz |
Beispielrechnung
Bruttogehalt normal: 3.200 Euro | Bruttogehalt Kurzarbeit (50 %): 1.600 Euro | Steuerklasse I, keine Kinder
Nettoentgelt normal (X): ca. 2.100 Euro | Nettoentgelt Kurzarbeit (Y): ca. 1.200 Euro
Nettolohndifferenz: 2.100 − 1.200 = 900 Euro
KUG (60 %): 540 Euro | Gesamteinnahmen im Kurzarbeit-Monat: ca. 1.740 Euro
Kurzarbeitergeld Rechner nach Stunden: Ausfallstunden korrekt erfassen
Nicht alle Arbeitnehmer beziehen Gehalt. Wer Lohn erhält, bei dem berechnet sich das KUG auf Basis der Wochenarbeitszeit und der Ausfallstunden. Kurzarbeit-Ausfallstunden sind die Stunden, die gegenüber dem regulären Dienstplan weggefallen sind.
Wochenarbeitszeit vs. Sollstunden im Monat
Bei Lohnempfängern wird die wochenbezogene Regelarbeitszeit auf den Monat hochgerechnet. Die Differenz zwischen den Sollstunden und den tatsächlich geleisteten Stunden ergibt die Ausfallstunden. Mit diesen Ausfallstunden lässt sich der anteilige Entgeltausfall und damit das KUG berechnen.
Stundenbeispiel
Regelarbeitszeit: 160 Stunden/Monat | Tatsächlich gearbeitet: 80 Stunden | Ausfallstunden: 80
Entgeltausfall: 50 % | KUG-Berechnung erfolgt auf Basis des 50-prozentigen Nettoentgeltausfalls
Den genauen Rechenweg bilden die offiziellen KUG-Tabellen der Bundesagentur für Arbeit ab. Jeder seriöse Kurzarbeitergeld Rechner greift auf diese Tabellen zurück oder folgt dem Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen.
Bezugsdauer 2025 und 2026: Bis zu 24 Monate KUG
Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt nach § 104 SGB III grundsätzlich 12 Monate. Die Bundesregierung hat per Verordnung die Bezugsdauer verlängert: Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, können das KUG bis zum 31. Dezember 2026 für maximal 24 Monate in Anspruch nehmen.
Die Vierte KugBeV im Detail
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für Betriebe, die bereits vor Ende 2025 Kurzarbeit bezogen haben. Neue Kurzarbeit, die 2026 erstmals angezeigt wird, unterliegt der regulären 12-Monats-Grenze. Ab dem 1. Januar 2027 gilt ohne neue Verordnung wieder die Standardbezugsdauer von zwölf Monaten.
Fallbeispiele
| Beginn KUG | Ohne Sonderregelung | Mit Verlängerung bis |
| 1. Januar 2025 | 31. Dezember 2025 | 31. Dezember 2026 |
| 1. April 2025 | 31. März 2026 | 31. Dezember 2026 |
| 1. Oktober 2025 | 30. September 2026 | 31. Dezember 2026 |
Wichtig: Bei einer Unterbrechung von drei oder mehr aufeinanderfolgenden Monaten beginnt die Bezugsdauer neu. Der Arbeitsausfall muss dann erneut bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden.
Steuernachzahlung durch Kurzarbeitergeld: Der Progressionsvorbehalt einfach erklärt
Viele Arbeitnehmer erhalten die KUG-Abrechnung und sehen: steuerfrei. Kein Einbehalt, kein Abzug. Und trotzdem kommt ein Jahr später die Nachzahlung. Der Grund heißt Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), und er trifft fast jeden KUG-Bezieher.
Warum KUG steuerfrei ist und trotzdem Steuern kostet
Das selbst wird nicht versteuert. Es erhöht aber den Steuersatz, mit dem Ihr übriges Einkommen versteuert wird. Das Finanzamt rechnet das KUG fiktiv zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzu, ermittelt daraus einen höheren Durchschnittssteuersatz und wendet diesen dann auf Ihr tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an. stundenlohnrechner

Beispielrechnung Progressionsvorbehalt
Zu versteuerndes Einkommen: 30.000 Euro | KUG erhalten: 6.738 Euro
Fiktives Gesamteinkommen: 36.738 Euro | Steuersatz darauf: 19,27 %
Steuer auf 30.000 Euro mit diesem Satz: 5.781 Euro
Einbehaltene Lohnsteuer: 5.187 Euro | Steuernachzahlung: 594 Euro
Kurzarbeitergeld Steuernachzahlung Rechner: Risiko frühzeitig einschätzen
Den genauen Betrag ermittelt erst das Finanzamt mit dem Jahressteuerbescheid. Eine gute Schätzung liefert der Progressionsvorbehalt-Rechner, den Sie auf Basis Ihres zu versteuernden Einkommens und der Gesamthöhe des erhaltenen KUG füllen. Legen Sie den errechneten Betrag monatlich beiseite, um die Nachzahlung zu vermeiden.
Steuerpflicht und Abgabefrist
Wer im Kalenderjahr mehr als 410 Euro KUG erhalten hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das KUG trägt der Arbeitgeber in die Lohnsteuerbescheinigung ein. In der Steuererklärung tragen Sie den Betrag in Anlage N ein. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 ist der 31. Juli 2026.
Besonders betroffen: Ehepaare, bei denen ein Partner KUG bezieht und der andere gut verdient, fallen durch den Progressionsvorbehalt häufig in eine spürbare Steuernachzahlung. Eine getrennte Veranlagung kann in bestimmten Fällen vorteilhafter sein.
Kurzarbeit und Nebenjob, Elterngeld, Rente: Die unterschätzten Auswirkungen
Nebenjob während Kurzarbeit
Einen Nebenjob, den Sie bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt haben, können Sie fortführen. Die Einnahmen daraus werden nicht auf das KUG angerechnet. Nehmen Sie jedoch nach Beginn der Kurzarbeit einen neuen Nebenjob auf, addiert das Finanzamt das Entgelt zum Istentgelt. Das senkt das KUG entsprechend.
Kurzarbeit vor der Elternzeit: Ein unterschätztes Risiko
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Das KUG gilt als Lohnersatzleistung und fließt nicht als Erwerbseinkommen in diese Berechnung ein. In Kurzarbeit verdiente Monate zählen nur mit dem tatsächlich ausgezahlten reduzierten Entgelt. Das kann das spätere Elterngeld erheblich senken. Diese Corona-Ausnahmeregelung ist seit September 2022 ausgelaufen und gilt nicht mehr.
Warnung für werdende Eltern: Wer in den 12 Monaten vor der Geburt in Kurzarbeit war, kann je nach Entgeltausfall deutlich weniger Elterngeld erhalten als erwartet. Eine individuelle Beratung bei der Elterngeldstelle ist in diesem Fall dringend empfohlen.
Auswirkungen auf Rentenversicherung und ALG I
Während der Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis eines fiktiven Entgelts, das 80 Prozent der Differenz zwischen Soll- und Istentgelt entspricht. Die Rentenanwartschaft bleibt damit weitgehend erhalten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) wird durch den Bezug von KUG nicht gemindert, er kann sich sogar verlängern.
Krankheit während Kurzarbeit
Erkranken Sie nach Beginn der Kurzarbeit, zahlt Ihr Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das KUG weiter. Erkranken Sie dagegen vor der Kurzarbeit-Anmeldung, erhalten Sie Krankengeld von der Krankenversicherung, kein KUG.
Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber: Kosten, Antrag und Aufstockung
Antragstellung nach § 99 SGB III
Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss noch im selben Monat, in dem die Kurzarbeit beginnt, schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Der Leistungsantrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten nach dem jeweiligen Anspruchszeitraum gestellt werden. Versäumte Fristen führen regelmäßig zum Verlust des Anspruchs.
Der Arbeitgeber berechnet das KUG, zahlt es zusammen mit dem reduzierten Entgelt aus und erhält den KUG-Betrag anschließend von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers
Auf das Kurzarbeitergeld selbst sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fällig. Für die Ausfallstunden zahlt der Arbeitgeber jedoch allein die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf Basis eines fiktiven Entgelts (80 Prozent der Nettolohndifferenz).
Freiwillige Aufstockung
Arbeitgeber können das KUG freiwillig aufstocken. Aufstockungsbeträge bis zu 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts sind sozialversicherungsfrei. Die Aufstockung ist kein Zwang, steigert aber die Akzeptanz im Team und kann Fachkräfte im Unternehmen halten.
Typischer Fehler: Viele Arbeitgeber vergessen, vor der Kurzarbeit FAQ Arbeitszeitkonten abzubauen oder Urlaub anzuordnen. Fehlt dieser Nachweis, kann die Agentur für Arbeit das KUG im Nachhinein zurückfordern.
Steuerklasse und Kurzarbeitergeld: Was die Wahl bedeutet
Die Steuerklasse bestimmt, wie hoch die Lohnsteuer auf das tatsächlich gezahlte Entgelt ist. Sie bestimmt außerdem, wie hoch der Leistungssatz für Eltern ausfällt.
Die Steuerklasse-5-Falle für Eltern
Eltern in Steuerklasse 5 erhalten nur den niedrigen Satz von 60 Prozent KUG, weil in dieser Steuerklasse kein Kinderfreibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen ist. Der höhere Satz von 67 Prozent setzt einen Kinderfreibetrag voraus. Eltern in Steuerklasse 5 sollten einen Wechsel in Steuerklasse 3 oder 4 prüfen, bevor die Kurzarbeit beginnt.
Steuerklassenwechsel: Lohnt er sich?
Ein Wechsel ist beim zuständigen Finanzamt beantragbar. Er sollte vor dem ersten KUG-Bezugsmonat erfolgen, weil die Steuerklasse zum Zeitpunkt der Abrechnung maßgeblich ist. Nach dem Wechsel erhöht sich nicht nur das KUG, sondern auch das monatliche Nettogehalt. Der BMF-Steuerrechner gibt eine schnelle Schätzung des Effekts.
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld Rechner
Wie genau ist ein Online-Kurzarbeitergeld Rechner?
Online-Rechner liefern eine belastbare Schätzung, aber keine rechtsverbindliche Zahl. Die endgültige Höhe berechnet der Arbeitgeber auf Basis der offiziellen KUG-Tabellen der Bundesagentur für Arbeit und teilt sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung mit.
Muss ich selbst KUG beantragen?
Nein. Den Antrag stellt ausschließlich der Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer müssen Sie nichts einreichen. Das KUG wird über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt.
Was ist Kurzarbeit Null?
Kurzarbeit Null bedeutet, dass die Arbeitszeit auf 0 Stunden reduziert wird. Der Arbeitnehmer arbeitet gar nicht, bleibt aber im Betrieb angestellt und erhält das volle KUG auf Basis des ausgefallenen Nettoentgelts.
Wie lange gilt die 24-Monats-Regel?
Die Verlängerung auf bis zu 24 Monate gilt auf Basis der Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld längstens bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von 12 Monaten.
Bekomme ich während Kurzarbeit weniger Rente?
Der Arbeitgeber zahlt die Rentenversicherungsbeiträge auf ein fiktives Entgelt von 80 Prozent der Nettolohndifferenz. Die Auswirkungen auf die spätere Rente sind in den meisten Fällen gering, bei längerer Kurzarbeit aber messbar.
Kann ich während Kurzarbeit Urlaub nehmen?
Ja. Während des Urlaubs besteht kein KUG-Anspruch. Der Arbeitgeber zahlt das volle Urlaubsentgelt. Noch nicht verplante Urlaubstage kann der Arbeitgeber vor Beginn der Kurzarbeit zur Vermeidung des Arbeitsausfalls einfordern.
Gilt KUG auch für Teilzeitkräfte?
Ja, sofern das Teilzeitarbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist. Die Berechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Teilzeitgehalts als Sollentgelt.
Beeinflusst KUG meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Nein. Der Anspruch auf ALG I bleibt erhalten. Kurzarbeitszeiten zählen für die Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung mit. In einigen Fällen verlängert sich der spätere ALG-I-Anspruch sogar.
Fazit
Wer den Kurzarbeitergeld Rechner richtig einsetzt, kennt drei Zahlen: das erwartete Nettoeinkommen während der Kurzarbeit, die mögliche Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt und die genaue Bezugsdauer nach der aktuellen Regelung bis Ende 2026. Mit diesen drei Großen lässt sich die Finanzplanung der Kurzarbeitsphase sicher aufstellen, ohne dass am Jahresende eine überraschende Steuernachzahlung das Budget sprengt. Sprechen Sie bei Unsicherheiten mit einem Lohnsteuerberater oder der zuständigen Agentur für Arbeit beide bieten kostenlose Erstberatungen an. Die wichtigsten aktuellen Zahlen und Tabellen veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit laufend auf ihrer Website.
