Mindestlohn 2026
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro und was das für Ihren Lohn bedeutet
Sie sehen den neuen Mindestlohn in den Schlagzeilen, aber auf Ihrem Konto landet weniger, als Sie erwartet hatten? Oder Sie sind nicht sicher, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen überhaupt den richtigen Stundenlohn zahlt?
Genau hier entstehen jedes Jahr teure Missverständnisse. Brutto und netto werden verwechselt, Ausnahmen falsch eingeschätzt und beim Minijob plötzlich die Verdienstgrenze gerissen. Wer die Regeln nicht kennt, verschenkt Geld oder gerät unbeabsichtigt in die Sozialversicherungspflicht.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen klar und mit Beispielen, was beim Mindestlohn 2026 gilt, wer Anspruch hat, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie Ihren Monatslohn richtig berechnen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Im Jahr 2025 waren es noch 12,82 Euro, der Anstieg beträgt also rund 8,4 Prozent.
Damit ist eine der stärksten Erhöhungen seit Einführung des Mindestlohns wirksam geworden. Und es geht weiter: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn erneut, dann auf 14,60 Euro pro Stunde.
Wichtig zu wissen: Der Mindestlohn ist immer ein Bruttowert. Steuern und Sozialabgaben werden davon noch abgezogen. Was am Ende netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Familienstand und weiteren Faktoren ab.
Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
Grundsätzlich gilt der Mindestlohn 2026 für alle Beschäftigten in Deutschland, über alle Branchen und Regionen hinweg. Er ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit.
Das betrifft Vollzeit- und Teilzeitkräfte ebenso wie Minijobberinnen und Minijobber. Auch wer in Ostdeutschland oder im Niedriglohnsektor arbeitet, hat denselben Anspruch wie überall sonst im Land.
Zahlt ein Arbeitgeber weniger als den gesetzlichen Mindestlohn, handelt er rechtswidrig und riskiert empfindliche Strafen. Beschäftigte können den nicht gezahlten Differenzbetrag zudem nachträglich einfordern.
Diese Ausnahmen sollten Sie kennen
Trotz der breiten Geltung gibt es einige Gruppen, für die der gesetzliche Mindestlohn nicht oder nicht voll gilt:
- Auszubildende, denn für sie gilt die Ausbildungsvergütung.
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
- Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums.
Außerdem gibt es Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Wert liegen. Sie werden in Tarifverträgen vereinbart und für allgemeinverbindlich erklärt. Wo ein solcher Branchenmindestlohn gilt, ist er die maßgebliche Untergrenze.
Mindestlohn 2026 und der Minijob
Eng mit dem Mindestlohn verknüpft ist die Verdienstgrenze für Minijobs. Sie steigt 2026 auf 603 Euro im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist.
Daraus ergibt sich eine maximale Stundenzahl. Bei 13,90 Euro pro Stunde dürfen Minijobberinnen und Minijobber rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. Wer mehr arbeitet, riskiert, aus dem Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu rutschen.
Behalten Sie Ihre Stunden deshalb genau im Blick, besonders wenn unregelmäßig oder mit Überstunden gearbeitet wird.
Was bleibt netto vom Mindestlohn?
Bei einer 40-Stunden-Woche kommen Sie mit dem Mindestlohn 2026 auf einen Bruttoverdienst von rund 2.340 bis 2.410 Euro im Monat. Die genaue Zahl hängt davon ab, wie viele Arbeitstage der Monat hat.
Vom Bruttobetrag gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge ab. Wie viel netto übrig bleibt, ist sehr individuell und richtet sich vor allem nach der Steuerklasse, dem Familienstand und der Zahl der Kinder.
Eine alleinstehende Person in Steuerklasse I behält von einem mittleren Mindestlohn-Brutto grob etwa zwei Drittel als Nettolohn. Für eine genaue Zahl lohnt sich immer eine individuelle Berechnung.
Mindestlohn in den eigenen Stundenlohn umrechnen
Um zu prüfen, ob Ihr Lohn dem Mindestlohn 2026 entspricht, sollten Sie Ihren tatsächlichen Stundenlohn kennen. Teilen Sie dazu Ihren monatlichen Bruttolohn durch die geleisteten Arbeitsstunden im Monat.
Beispiel: Sie verdienen 1.800 Euro brutto und arbeiten 130 Stunden im Monat. Daraus ergeben sich rund 13,85 Euro pro Stunde, also knapp unter dem gesetzlichen Mindestlohn. In diesem Fall hätten Sie einen Anspruch auf Nachzahlung.
Mit unserem Stundenlohnrechner ermitteln Sie Ihren echten Stundenlohn in Sekunden und gleichen ihn mit dem Mindestlohn ab. Wie viele Stunden Sie tatsächlich gearbeitet haben, berechnen Sie vorab bequem mit dem Arbeitszeitrechner.
Was tun, wenn der Arbeitgeber zu wenig zahlt?
Liegt Ihr Lohn unter dem Mindestlohn, sprechen Sie das Problem zunächst direkt an. Oft beruht eine zu niedrige Zahlung auf einem Rechen- oder Eingabefehler.
Bleibt der Arbeitgeber dabei, können Sie den Differenzbetrag schriftlich einfordern. Beachten Sie dabei mögliche Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Für die Kontrolle der Mindestlohnzahlung ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zuständig, an die Sie sich ebenfalls wenden können.
Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 genau? Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs? Ja. Auch im Minijob gilt der Mindestlohn. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, was etwa 43 Arbeitsstunden entspricht.
Wer bekommt keinen Mindestlohn? Auszubildende, bestimmte Jugendliche ohne Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und Personen in Pflichtpraktika sind ausgenommen.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto? Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Steuern und Sozialabgaben werden davon noch abgezogen.







