Überstunden berechnen: Deutschland vs. Frankreich 2026 – Regeln, Zuschläge und korrekte Berechnung

Überstunden sind eines der häufigsten Streitthemen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern – besonders im deutsch-französischen Vergleich. Wer grenzüberschreitend arbeitet oder in einem Unternehmen mit Standorten in beiden Ländern tätig ist, muss genau wissen, wann Überstunden entstehen, wie sie vergütet werden und wie man sie 2026 korrekt berechnet. Dieser Leitfaden zeigt die wesentlichen Unterschiede und liefert praktische Rechenbeispiele.

Überstunden im Schnellvergleich 2026

  • Deutschland: Überstunden ab Überschreitung der vertraglichen Sollarbeitszeit – Zuschläge meist tariflich geregelt
  • Frankreich: Überstunden ab der 36. Wochenstunde – gesetzliche Zuschläge 25 % und 50 %
  • Beide Länder: maximale Wochenarbeitszeit 48 Stunden im Durchschnitt

1. Wann entstehen Überstunden? Deutschland vs. Frankreich

In Deutschland entstehen Überstunden, sobald die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegte Sollarbeitszeit überschritten wird. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) selbst enthält keine automatische Zuschlagspflicht. Die Höhe der Überstundenvergütung richtet sich fast immer nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung. Gesetzliche Zuschläge gibt es nur für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 3b EStG).

In Frankreich ist die Regelung klarer: Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden (Code du travail, Art. L3121-27). Jede Stunde ab der 36. Wochenstunde gilt als Überstunde und muss mit den gesetzlichen Zuschlägen vergütet werden.

Überstunden
KriteriumDeutschlandFrankreich
Beginn der ÜberstundenAb Überschreitung der vertraglichen SollzeitAb der 36. Wochenstunde
Gesetzliche ZuschlägeKeine (nur tariflich oder vertraglich)25 % (36.–43. Std.) / 50 % (ab 44. Std.)
Jährliches KontingentKeine gesetzliche Obergrenze220 Stunden (tariflich änderbar)
Tägliche Höchstgrenze8 Stunden (max. 10 Stunden mit Ausgleich)10 Stunden (max. 12 Stunden in Ausnahmen)

Quellen: ArbZG §§ 3 und 7; Code du travail Art. L3121-27, L3121-28 und L3121-36.

2. Überstunden berechnen – praktische Beispiele

Beispiel Deutschland:
Vertragliche Sollarbeitszeit: 40 Stunden pro Woche. Tatsächliche Nettoarbeitszeit: 43 Stunden. → Es entstehen 3 Überstunden. Die Vergütung richtet sich nach dem geltenden Tarifvertrag (häufig 25 % Zuschlag oder Zeitausgleich).

Beispiel Frankreich:
Gesetzliche Woche: 35 Stunden. Tatsächliche Arbeitszeit: 42 Stunden. → Es entstehen 7 Überstunden.
Die ersten 8 Überstunden (36. bis 43. Stunde) werden mit +25 % vergütet, jede weitere Stunde mit +50 %.

Für die präzise Berechnung der französischen Überstunden in korrekter Base 60 (um den klassischen Fehler 7h45 = 7,45 zu vermeiden) eignet sich die calculatrice mauricette. Sie erkennt automatisch, ab wann heures supplémentaires anfallen und rechnet die Zuschläge vor.

Für die deutsche Berechnung nutzen Sie unseren Arbeitszeitrechner – er zeigt Nettoarbeitszeit, Dezimalstunden und Industrieminuten sekundengenau an.

3. Pausen und Ruhezeiten – Auswirkungen auf Überstunden

Pausen zählen in beiden Ländern nicht zur Arbeitszeit und beeinflussen damit direkt die Höhe der Überstunden.

  • Deutschland (§ 4 ArbZG): Mindestens 30 Minuten Pause ab 6 Stunden Arbeit, 45 Minuten ab 9 Stunden. Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
  • Frankreich: Mindestens 20 Minuten Pause ab 6 Stunden Arbeitszeit (Art. L3121-16 Code du travail).

Die tägliche Ruhezeit beträgt in beiden Ländern mindestens 11 Stunden. Wer diese Ruhezeit verletzt, riskiert Bußgelder und dass die betroffenen Stunden nicht als Überstunden anerkannt werden.

4. Häufige Fehler bei der Überstundenberechnung

  1. In Frankreich 7:45 Stunden fälschlich als 7,45 statt 7,75 Dezimalstunden rechnen.
  2. In Deutschland Pausen nicht korrekt abziehen und dadurch Überstunden zu hoch oder zu niedrig ausweisen.
  3. Das französische Jahreskontingent von 220 Überstunden ignorieren.
  4. Deutsche Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit mit den französischen Überstundenzuschlägen verwechseln.

Mit den richtigen Tools lassen sich diese Fehler vermeiden: dem deutschen Arbeitszeitrechner und der französischen calculatrice mauricette.

5. Was ändert sich 2026 bei Überstunden?

In Deutschland wird die elektronische Arbeitszeiterfassung weiter verschärft (Referentenentwurf des BMAS vom Juni 2026). Überstunden müssen künftig noch lückenloser dokumentiert werden. In Frankreich bleiben die 35-Stunden-Regel und die gesetzlichen Zuschläge stabil. Das jährliche Überstundenkontingent von 220 Stunden kann weiterhin durch Tarifverträge angepasst werden.

Fazit: Überstunden richtig berechnen

Überstunden entstehen in Deutschland ab der vertraglichen Sollarbeitszeit, in Frankreich bereits ab der 36. Wochenstunde. Die französischen gesetzlichen Zuschläge von 25 % und 50 % sind klarer geregelt, während in Deutschland Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen entscheidend sind. Wer beide Systeme kennt, vermeidet Lohnfehler und Konflikte.

Berechnen Sie Ihre deutschen Überstunden mit dem Arbeitszeitrechner und Ihre französischen heures supplémentaires mit der calculatrice mauricette – so bleiben Sie 2026 auf der sicheren Seite.

Quellen (Stand August 2026)

  1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §§ 3, 4, 5, 7 – Gesetze-im-Internet
  2. Code du travail – Art. L3121-27, L3121-28, L3121-36, L3121-16
  3. Referentenentwurf BMAS zur Reform des Arbeitszeitgesetzes, Juni 2026
  4. Baker Tilly & Taylor Wessing – Rechtsvergleich Überstunden Deutschland/Frankreich 2026
  5. OECD Employment Outlook / Eurostat Labour Force Survey