Urlaubsanspruch berechnen
Urlaubsanspruch berechnen: Gesetzlicher Mindesturlaub 2026
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen eigentlich zu? Viele Beschäftigte verlassen sich blind auf die Zahl im Arbeitsvertrag, ohne zu wissen, wie sie zustande kommt. Bei Teilzeit, einem Jobwechsel oder Resturlaub wird es dann schnell unübersichtlich.
Wer seinen Anspruch nicht kennt, lässt im schlimmsten Fall Urlaubstage verfallen oder bekommt beim Ausscheiden zu wenig ausgezahlt. Dabei lässt sich der Urlaubsanspruch mit einer einfachen Formel berechnen.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen, was der gesetzliche Mindesturlaub vorsieht und worauf Sie bei Teilzeit und Resturlaub achten müssen.
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Die Grundlage bildet das Bundesurlaubsgesetz. Es legt einen Mindesturlaub fest, der für alle Beschäftigten gilt.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr. Das Gesetz geht dabei von einer Sechs-Tage-Woche aus, in der auch der Samstag als Werktag zählt. Umgerechnet sind das vier volle Urlaubswochen.
Arbeiten Sie an fünf Tagen pro Woche, entspricht der Mindesturlaub 20 Arbeitstagen. Viele Arbeitgeber gewähren freiwillig mehr, oft zwischen 25 und 30 Tagen. Vereinbart Ihr Vertrag mehr Urlaub, gilt natürlich der höhere Wert.
Die Formel zum Urlaubsanspruch berechnen
Entscheidend für den Urlaub ist nicht die Zahl der Stunden, sondern die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Wer an weniger Tagen arbeitet, erhält weniger Urlaubstage, behält aber dieselbe Zahl an Urlaubswochen.
Die Formel lautet: Urlaubstage bei voller Woche geteilt durch die Arbeitstage der vollen Woche, multipliziert mit Ihren eigenen Arbeitstagen pro Woche.
So stellt das Gesetz sicher, dass niemand wegen einer anderen Verteilung der Arbeitszeit benachteiligt wird. Sechs Wochen Urlaub bleiben sechs Wochen, egal an wie vielen Tagen Sie arbeiten.
Beispiel: Urlaubsanspruch in Teilzeit
Nehmen wir an, in Ihrem Betrieb gibt es 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Sie selbst arbeiten in Teilzeit an drei Tagen pro Woche.
Sie rechnen: 30 geteilt durch 5 ergibt 6, multipliziert mit 3 ergibt 18 Urlaubstage. Sie haben damit genau dieselben sechs Urlaubswochen wie eine Vollzeitkraft, nur auf weniger Arbeitstage verteilt.
Ein zweites Beispiel: Bei einer Vier-Tage-Woche rechnen Sie 30 geteilt durch 5 mal 4, also 24 Urlaubstage. Auch hier bleiben es sechs Wochen frei.
Urlaub im Eintritts- und Austrittsjahr
Beginnen oder beenden Sie ein Arbeitsverhältnis mitten im Jahr, steht Ihnen nur ein anteiliger Urlaub zu. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung erhalten Sie ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Den vollen Jahresurlaub erwerben Sie erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten im Betrieb. Davor besteht ein anteiliger Anspruch, der sogenannte Teilurlaub.
Scheiden Sie in der zweiten Jahreshälfte aus, nachdem Sie die Wartezeit erfüllt haben, kann es sein, dass Sie bereits mehr Urlaub genommen haben, als Ihnen anteilig zusteht. Der gesetzliche Mindesturlaub darf in diesem Fall aber nicht zurückgefordert werden.

Resturlaub: Wann verfällt er?
Grundsätzlich gilt der Urlaub für das laufende Kalenderjahr. Nicht genommener Urlaub verfällt am Jahresende, sofern keine Übertragung möglich ist.
Eine Übertragung ins nächste Jahr ist erlaubt, wenn betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Der übertragene Urlaub muss dann in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden.
Wichtig ist ein Punkt, den viele nicht kennen: Ihr Urlaub verfällt nur, wenn Ihr Arbeitgeber Sie rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Versäumt er diesen Hinweis, bleibt Ihr Anspruch bestehen. Das hat die Rechtsprechung mehrfach klargestellt.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, also eine ganze Woche mehr.
Auch dieser Zusatzurlaub wird bei abweichender Verteilung der Arbeitstage anteilig berechnet. Er kommt zum regulären Urlaubsanspruch hinzu.
Urlaub bei Krankheit
Werden Sie während Ihres Urlaubs krank, zählen die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaub. Sie können diese Tage später erneut als Urlaub nehmen.
Sind Sie über längere Zeit krank und können den Urlaub nicht nehmen, verfällt er nicht sofort. Bei langer Krankheit bleibt der gesetzliche Urlaub bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres erhalten.
Urlaubsanspruch online berechnen
Sie müssen die Formel nicht selbst anwenden. Mit unserem Urlaubsrechner geben Sie Ihre Arbeitstage pro Woche und die Urlaubstage bei Vollzeit ein und erhalten sofort Ihren Anspruch.
Wie viele Stunden hinter Ihren Arbeitstagen stecken, ermitteln Sie ergänzend mit dem Arbeitszeitrechner. So behalten Sie Arbeitszeit und Urlaub gleichermaßen im Blick.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch berechnen
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu? Mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, also vier Wochen. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen.
Wie berechne ich den Urlaub in Teilzeit? Teilen Sie die Urlaubstage der vollen Woche durch deren Arbeitstage und multiplizieren Sie das Ergebnis mit Ihren Arbeitstagen pro Woche.
Wann verfällt mein Resturlaub? In der Regel am Jahresende, bei Übertragung am 31. März des Folgejahres. Er verfällt aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat.
Zählt Krankheit im Urlaub als Urlaubstag? Nein. Mit ärztlichem Attest nachgewiesene Krankheitstage werden nicht als Urlaub angerechnet und können nachgeholt werden.







