Urlaubsrechner 2026 Urlaubsanspruch kostenlos berechnen
Viele Arbeitnehmer kennen ihren genauen Urlaubsanspruch nicht – und verlieren dadurch bares Geld. Ob Teilzeit, Minijob, Kündigung oder Elternzeit: Die Berechnung folgt klaren gesetzlichen Regeln, die kaum jemand vollständig kennt. Dieser Urlaubsrechner-Leitfaden erklärt jede Situation mit Formel, Rechenbeispiel und dem aktuellen Stand der Rechtsprechung – damit Sie keinen einzigen Urlaubstag verschenken.
Urlaubsrechner
Urlaubsanspruch präzise berechnen — inkl. anteiligem Urlaub & Übertrag
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Ihr berechneter Urlaubsanspruch für 2026
| Position | Tage | Status |
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Urlaubsrechner – So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt in § 3 fest: Jeder Arbeitszeitrechner hat jährlich Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub. Das Gesetz geht dabei von einer 6-Tage-Woche aus – Samstag zählt als Werktag.
Für die meisten Arbeitnehmer mit 5-Tage-Woche ergibt sich daraus ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Jahr.
Formel: Urlaubsanspruch berechnen nach § 3 BUrlG
Die Grundformel lautet:
Jahresurlaub ÷ 6 Werktage × tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch
Beispiel bei 5-Tage-Woche: 24 ÷ 6 × 5 = 20 Urlaubstage
Wer im Laufe des Jahres eintritt oder austritt, verwendet die anteilige Formel:
(Beschäftigungsmonate ÷ 12) × Jahresurlaub = anteiliger Urlaubsanspruch
Bruchteile von 0,5 Tagen rundet § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Tage auf. Unterhalb von 0,5 bleibt der Bruchteil bestehen oder wird abgerundet – je nach Konstellation.

Urlaubstage-Tabelle: Von der 1-Tage-Woche bis zur 6-Tage-Woche
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub | Basis: 30 Tage Vertragsurlaub (5-Tage-Ref.) |
| 1 Tag | 4 Tage | 6 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage | 12 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage | 18 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage | 24 Tage |
| 5 Tage | 20 Tage | 30 Tage |
| 6 Tage | 24 Tage | 36 Tage |
Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich ausschließlich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche – nicht nach der täglich geleisteten Stundenzahl. Ob jemand 4 oder 8 Stunden an einem Arbeitstag arbeitet, ändert den Urlaubsanspruch nicht.
Urlaubsrechner Teilzeit – Arbeitstage entscheiden, nicht Stunden
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet in § 4 Abs. 1 die schlechtere Behandlung von Teilzeitkräften ohne sachlichen Grund. Das BUrlG behandelt Teilzeit und Vollzeit deshalb identisch: Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird.
Wer 5 Tage pro Woche in Teilzeit arbeitet – egal ob 20 oder 35 Stunden – hat denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft mit einer 5-Tage-Woche.
4-Tage-Woche: Warum weniger Tage auch weniger Urlaub bedeuten
Bei einer 4-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 16 Tage – nicht 20. Das klingt nach weniger, entspricht aber den selben 4 Erholungswochen im Jahr. Der entscheidende Unterschied: Pro Urlaubswoche werden nur 4 Tage verbraucht, nicht 5.
Viele Arbeitnehmer empfinden das als Nachteil. Im Verhältnis sind sie gleichgestellt – die Urlaubswochen bleiben konstant.
Urlaubsrechner beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit im laufenden Jahr
Wechselt jemand während des Jahres von Vollzeit auf Teilzeit, müssen die Zeiträume separat berechnet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.03.2017 (Az. 9 AZR 7/16) folgende Formel festgelegt:
Verbleibender Urlaub × (neue Arbeitstage ÷ alte Arbeitstage) = umgerechneter Resturlaub
Beispiel: 10 Tage Resturlaub, Wechsel von 5 auf 3 Arbeitstage pro Woche: 10 × (3 ÷ 5) = 6 Tage Resturlaub
Ist die Richtung umgekehrt von 3 auf 5 Tage erhöht sich der Resturlaub entsprechend. Diese Umrechnung gilt nur für noch nicht genommene Urlaubstage. Bereits gewährter Urlaub verändert sich nicht.
Urlaubsrechner Minijob – Gleichbehandlung ist Pflicht
Minijobber sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Das BUrlG gilt für jede Beschäftigung – unabhängig von Stundenzahl und Verdienst. Wer in einem Minijob tätig ist, hat denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, anteilig berechnet nach den Arbeitstagen pro Woche.
Die Formel für den Urlaubsrechner Minijob lautet:
(Arbeitstage pro Woche × 24) ÷ 6 = Urlaubsanspruch
Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: (2 × 24) ÷ 6 = 8 Urlaubstage Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: (3 × 24) ÷ 6 = 12 Urlaubstage
Minijob mit festen Arbeitstagen berechnen
Wer jeden Montag und Mittwoch arbeitet, hat 2 feste Arbeitstage pro Woche egal wie lange. Die Berechnung ist damit eindeutig: 8 bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Während des Urlaubs zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt weiter, berechnet nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG). Regelmäßige Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit fließen ein. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld nicht.
Minijob mit unregelmäßigen Arbeitstagen – die 13-Wochen-Regel
Arbeitet ein Minijobber in wechselnden Schichten ohne feste Wochentage, gilt der Durchschnitt der letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage:
- Gesamtzahl der Arbeitstage in den letzten 13 Wochen summieren
- Durch 13 teilen → durchschnittliche Arbeitstage pro Woche
- Ergebnis in die Formel einsetzen
Beispiel: 27 Arbeitstage in 13 Wochen → Durchschnitt 2,08 Tage/Woche → Urlaubsanspruch: 20 ÷ 5 × 2,08 = 8,3 → aufgerundet 9 Urlaubstage.
Was tun, wenn der Arbeitgeber Urlaub im Minijob verweigert?
Arbeitgeber verweigern Minijobbern Urlaub oft mit dem Hinweis, es bestehe kein Anspruch. Das ist falsch und rechtswidrig. § 13 Abs. 1 BUrlG schließt jeden Verzicht auf Urlaubsanspruch aus – auch im Arbeitsvertrag. Die Klausel „Urlaub ist durch den Stundenlohn abgegolten” ist unwirksam.
Vorgehen bei Verweigerung:
- Urlaub schriftlich beantragen und auf § 3 BUrlG verweisen
- Bei Ablehnung schriftlich Begründung einfordern
- Gewerbeaufsichtsamt einschalten
- Klage beim Arbeitsgericht – kein Anwaltszwang im ersten Rechtszug, kostenfrei
Der Urlaubsanspruch verjährt erst nach 3 Jahren und nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweispflichten nachgekommen ist (dazu mehr im Abschnitt Resturlaub).

Urlaubsrechner bei Kündigung – Der 30. Juni entscheidet alles
Ob jemand den vollen oder nur den anteiligen Urlaubsanspruch erhält, hängt vom Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Der entscheidende Stichtag ist der 30. Juni.
Ausscheiden bis zum 30. Juni – anteilige Berechnung nach § 5 BUrlG
Wer bis einschließlich 30. Juni aus dem Unternehmen ausscheidet und die 6-monatige Wartezeit erfüllt hat, erhält ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat:
(volle Beschäftigungsmonate ÷ 12) × Resturlaub = Urlaubsanspruch
Beispiel: Kündigung zum 31. Mai, 20 Tage Jahresurlaub, 5-Tage-Woche: (5 ÷ 12) × 20 = 8,33 → aufgerundet 9 Urlaubstage
Achtung: Nur volle Monate zählen. Wer am 15. eines Monats kündigt, erhält für diesen Monat nichts. Die 6 vollständigen Monate (Januar–Mai = 5 Monate) bilden die Basis.
Ausscheiden ab 1. Juli – voller gesetzlicher Mindesturlaub
Wer nach dem 30. Juni ausscheidet und mindestens 6 Monate in Betrieb war, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub – bei der 5-Tage-Woche also 20 Tage. Eine anteilige Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist nach § 5 Abs. 1 BUrlG nicht zulässig.
Bei vertraglich vereinbartem Mehrurlaub (zB. 30 Tage statt 20) kann der über den Mindesturlaub hinausgehende Teil anteilig gekürzt werden – aber nur, wenn eine ausdrückliche „pro-rata-temporis”-Klausel im Arbeitsvertrag steht.
Urlaubsabgeltung berechnen – Formel und Beispiel
Kann Resturlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, zahlt der Arbeitgeber ihn aus (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Berechnungsformel:
(Bruttogehalt × 3) ÷ 65 Arbeitstage × Resturlaubstage = Urlaubsabgeltung
Beispiel: 2.800 € Bruttogehalt, 5 Resturlaubstage, 5-Tage-Woche: (2.800 × 3) ÷ 65 = 129,23 € pro Tag × 5 = 646,15 € brutto
Variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen der letzten 13 Wochen werden dem Quartal Gehalt zugerechnet.
Urlaubsbescheinigung nach § 6 BUrlG – das vergessene Dokument beim Jobwechsel
Beim Arbeitgeberwechsel ist die Urlaubsbescheinigung nach § 6 Abs. 2 BUrlG Pflicht. Der alte Arbeitgeber muss sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Sie dokumentiert, wie viele Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr bereits gewährt oder abgegolten wurden.
Ohne diese Bescheinigung kann der neue Arbeitgeber die Urlaubsgewährung hinausschieben, bis das Dokument vorliegt (§ 6 Abs. 1 BUrlG). Doppel Urlaub im selben Kalenderjahr ist ausgeschlossen.
Was die Urlaubsbescheinigung enthalten muss:
- Beschäftigungszeitraum beim alten Arbeitgeber
- Jährlicher Urlaubsanspruch (gesetzlich und/oder vertraglich)
- Bereits genommene Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr
- Abgegoltene Urlaubstage
- Arbeitszeitmodell (5- oder 6-Tage-Woche)
Verweigert der alte Arbeitgeber die Ausstellung, droht ihm Schadensersatz etwa wenn der Arbeitnehmer bereits gebuchten Urlaub stornieren muss. Der Arbeitnehmer kann notfalls auf Herausgabe klagen.
Urlaubsrechner Eintrittsdatum – Wartezeit und anteiliger Urlaubsanspruch
Nach § 4 BUrlG entsteht der volle Urlaubsanspruch erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Das ist die Wartezeit.
Die 6-Monate-Wartezeit nach § 4 BUrlG – was viele falsch verstehen
Die Wartezeit bedeutet nicht, dass vor Ablauf der 6 Monate kein Urlaub genommen werden darf. Sie bedeutet, dass der volle Jahresurlaub erst nach 6 Monaten entsteht.
Davor gilt: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs. Dieser anteilige Urlaub darf beantragt werden. Der Arbeitgeber darf ihn nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – ein pauschaler Verweis auf die Probezeit ist unzulässig.
Beispiel: Eintrittsdatum 1. April, Jahresurlaub 20 Tage, Urlaubsantrag im Juni (nach 2 vollen Monaten): (2 ÷ 12) × 20 = 3,33 → aufgerundet 4 Tage anteiliger Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch in der Probezeit der Mythos vom Urlaubsverbot
Weit verbreitet, aber falsch: In der Probezeit gibt es keinen Urlaub. Richtig ist: Die Probezeit ist rechtlich Teil der Wartezeit. Ab dem ersten Monat entsteht ein anteiliger Urlaub, der auch in der Probezeit genommen werden kann. stundenlohnrechner
Wer im Oktober eines Jahres beginnt, sammelt bis Dezember 3 Monate an das entspricht 5 Tagen anteiligem Mindesturlaub. Da die 6-monatige Wartezeit das Jahresende überschreitet, überträgt sich der Urlaub ins Folgejahr.
Elternzeit und Mutterschutz – zwei völlig verschiedene Regeln
Elternzeit und Mutterschutz sehen unterschiedlich aus, werden oft verwechselt. Die Urlaubsregelung sind grundverschieden.
Elternzeit – Arbeitgeber kann um 1/12 pro Monat kürzen (§ 17 BEEG)
Während der Elternzeit entsteht weiterhin Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub jedoch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG).
Diese Kürzung tritt nicht automatisch ein. Der Arbeitgeber muss sie ausdrücklich erklären – schriftlich, eindeutig, und während das Arbeitsverhältnis noch besteht. Schweigen bedeutet: kein Kürzungsrecht.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 16.04.2024 (Az. 9 AZR 165/23) entschieden: Eine Arbeitnehmerin, die von 2015 bis 2020 durchgehend in Mutterschutz und Elternzeit war, erhielt Urlaubsabgeltung für 146 Urlaubstage – weil der Arbeitgeber keine rechtzeitige Kürzungserklärung abgegeben hatte.
Wichtig: Bereits vor der Elternzeit erworbener Resturlaub (Alturlaub) darf niemals gekürzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung C-415/12 klargestellt.
Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, hat überhaupt keinen Kürzungsanspruch des Arbeitgebers.
Mutterschutz – Urlaubsanspruch bleibt vollständig erhalten
Während der Mutterschutzfrist darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht kürzen (§ 24 MuSchG). Der volle Jahresurlaub bleibt bestehen.
Urlaub, der vor dem Mutterschutz nicht genommen wurde, verfällt nicht. Er überträgt sich auf die Zeit nach der Rückkehr – entweder noch im laufenden Urlaubsjahr oder im Folgejahr.
Urlaubsrechner Elternzeit: Resturlaub nach Rückkehr berechnen
Formel für die Berechnung des verbleibenden Urlaubs nach Elternzeit:
(Jahresurlaub – gekürzte Monate × (Jahresurlaub ÷ 12)) + übertragener Resturlaub vor Elternzeit
Beispiel: 20 Tage Jahresurlaub, 6 Monate Elternzeit, Arbeitgeber erklärt Kürzung: Kürzung: 6 × (20 ÷ 12) = 10 Tage → verbleibender Anspruch: 10 Tage Dazu kommt jeder Resturlaub, der vor der Elternzeit nicht genommen wurde.
Resturlaub – Wann Urlaubstage verfallen und wann nicht
Verfallsfrist 31. März – die Grundregel nach § 7 BUrlG
Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) möglich. Übertragener Urlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden – sonst verfällt er (§ 7 Abs. 3 BUrlG).
EuGH-Urteil C-619/16 – Urlaub verfällt nicht, wenn der Arbeitgeber nicht informiert hat
Der Europäische Gerichtshof hat in den verbundenen Entscheidungen C-619/16 und C-684/16 vom 6. November 2018 klargestellt: Resturlaub darf nicht automatisch verfallen, nur weil ein Arbeitnehmer ihn nicht beantragt hat.
Der Arbeitgeber muss aktiv dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen kann. Konkret heißt das:
- Den Arbeitnehmer schriftlich über die Anzahl seiner noch offenen Urlaubstage informieren
- Ihn ausdrücklich auffordern, den Urlaub zu nehmen
- Ihn klar und rechtzeitig warnen, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht genommen wird
Fehlt dieser Hinweis, beginnt auch die 3-jährige Verjährungsfrist nicht zu laufen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies mit Urteil vom 20. Dezember 2022 (Az. 9 AZR 266/20) für das deutsche Recht bestätigt. Arbeitnehmer können dadurch Urlaubsansprüche aus weit zurückliegenden Jahren geltend machen.
Empfehlung für Arbeitgeber: Jedes Jahr im Oktober oder November schriftlich (per E-Mail oder HR-System) über den offenen Urlaubsstand informieren und zur Inanspruchnahme auffordern mit Dokumentation.
Krankheit im Urlaub – § 9 BUrlG stoppt die Uhr
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und weist die Krankheit durch ein ärztliches Attest nach, zählen die Krankheitstage nicht als Urlaubstage (§ 9 BUrlG). Dieser Grundsatz gilt ab dem ersten Krankheitstag – das Attest ist sofort einzureichen.
Die ausgefallenen Urlaubstage werden dem Jahresurlaub wieder gutgeschrieben und können neu beantragt werden.
Bei Langzeiterkrankung: Der Urlaubsanspruch verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres also am 31. März des übernächsten Jahres. Auch hier gilt: nur dann, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflichten erfüllt hat.
Sonderfälle im Urlaubsrechner
Schwerbehinderung – 5 Zusatztage nach § 208 SGB IX
Arbeitnehmer mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche (§ 208 Abs. 1 SGB IX). Der Zusatzurlaub skaliert mit den Arbeitstagen:
| Arbeitstage pro Woche | Zusatzurlaub Schwerbehinderung |
| 5 Tage | 5 Tage |
| 4 Tage | 4 Tage |
| 3 Tage | 3 Tage |
Wichtig: Der Anspruch gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung – auch rückwirkend, wenn die Anerkennung später erfolgt. Bei Gleichstellung (GdB 30 oder 40) besteht kein Anspruch auf Zusatzurlaub.
Urlaubsanspruch TVöD – 30 Tage im öffentlichen Dienst
Alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten seit 2025 einheitlich 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche – unabhängig von Dienstalter oder Entgeltgruppe. Im Sparkassenbereich (TVöD-S) können tariflich bis zu 34 Tage vereinbart sein.
Zusätzlich haben Beschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 27 TVöD, dessen Umfang sich nach der Dauer der geleisteten Schichtarbeit richtet.
Urlaubsanspruch Jungendliche – § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz
Für jugendliche Arbeitnehmer gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das in § 19 einen erhöhten Urlaubsanspruch vorschreibt:
| Alter zu Beginn des Kalenderjahres | Mindesturlaub (Werktage) |
| Unter 16 Jahre | 30 Werktage |
| Unter 17 Jahre | 27 Werktage |
| Unter 18 Jahre | 25 Werktage |
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt der reguläre Anspruch nach BUrlG.
Häufige Fragen zum Urlaubsrechner (FAQ)
Wie viele Urlaubstage habe ich bei einer 5-Tage-Woche?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge gewähren mehr – üblich sind 25 bis 30 Tage.
Zählt die Mittagspause als Urlaubszeit?
Nein. Urlaub berechnet sich nach Arbeitstagen, nicht nach Stunden oder Pausen. Eine Pause innerhalb eines Arbeitstages verändert den Urlaubsanspruch nicht.
Was passiert mit meinem Resturlaub, wenn ich kündige?
Nicht genommener Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Arbeitgeber darf nicht einfach „verfallen lassen”. Grundlage der Abgeltung ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.
Kann ein Arbeitgeber Minijobbern Urlaub generell verweigern?
Nein. Das BUrlG gilt für alle Arbeitnehmer ohne Ausnahme. Jede Klausel im Arbeitsvertrag, die Urlaubsansprüche für Minijobber ausschließt, ist unwirksam (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Wer Urlaub verweigert, handelt rechtswidrig und kann vor dem Arbeitsgericht verklagt werden.
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch, wenn ich im April angefangen habe?
Wer am 1. April beginnt, arbeitet im ersten Kalenderjahr 9 volle Monate (April–Dezember). Die Wartezeit nach § 4 BUrlG ist nach 6 Monaten (Ende September) erfüllt. Der Gesamtanspruch für das Jahr beträgt: (9 ÷ 12) × 20 = 15 Tage bei 20 Tagen Jahresurlaub.
Können Urlaubstage aus dem Vorjahr nach dem 31. März noch genommen werden?
Grundsätzlich verfallen sie am 31. März. Es gibt jedoch eine entscheidende Ausnahme: Hat der Arbeitgeber nicht rechtzeitig schriftlich auf den drohenden Verfall hingewiesen, verfällt der Urlaub nicht – unabhängig vom Datum (EuGH C-619/16, bestätigt durch BAG 20.12.2022).
Wie viel ist mein Urlaubstag in Euro wert (Urlaubsabgeltung)?
Formel: (Bruttogehalt × 3) ÷ 65 Arbeitstage = Tagessatz bei 5-Tage-Woche. Bei 3.000 € brutto: 9.000 ÷ 65 = 138,46 € pro Urlaubstag.
Letzte Worte
Der Urlaubsanspruch ist kein Bonus – er ist ein gesetzlich geschütztes Recht, das für jeden Arbeitnehmer gilt: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Elternzeit. Wer die Berechnungsregeln kennt, schützt sich vor stiller Auszehrung durch falsche Abrechnungen und verfallene Tage. Nutzen Sie den Urlaubsrechner für Ihre konkrete Situation – und fordern Sie ein, was Ihnen zusteht.
