Mindestlohnrechner 2026 – Stundenlohn & Monatsgehalt mit Mindestlohn prüfen
Mindestlohnrechner – Formel und Berechnung einfach erklärt
Der Mindestlohnrechner arbeitet mit einer einfachen mathematischen Grundlage: dem Verhältnis zwischen Monatsgehalt, Wochenstunden und dem gesetzlichen Mindeststundenlohn. Wer beide Richtungen kennt, kann jede Gehaltsabrechnung selbst prüfen.
Mindestlohnrechner
Stundenlohn & Monatsgehalt mit Mindestlohn prüfen — nach MiLoG 2026
Gültig ab 01.01.2026 gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) — für alle Arbeitnehmer in Deutschland
Ergebnis
Ihre Lohnberechnung nach MiLoG 2026
| Position | Wert | Status |
|---|
Stundenlohn aus Monatsgehalt berechnen: Die 4,33-Formel
Formel: Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)
Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen ÷ 12 Monate. Er spiegelt die tatsächliche durchschnittliche Wochenzahl pro Monat wider – nicht vier, wie viele fälschlich annehmen.
Beispiel: 2.800 € Monatsgehalt bei 40 Wochenstunden: 2.800 ÷ (40 × 4,33) = 2.800 ÷ 173,2 = 16,17 € pro Stunde
Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 173,33 Monatsstunden. Wer stattdessen mit 160 Stunden berechnet (4 × 40), überschätzt seinen Stundenlohn um rund 8 Prozent. Arbeitszeitrechner
Die Deutsche Rentenversicherung akzeptiert alternativ die Quartal-Formel: 3 × Monatsgehalt ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Beide Wege führen zum selben Ergebnis.
Monatsgehalt aus Stundenlohn berechnen: Umgekehrte Formel
Formel: Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33
Beispiel: 13,90 € × 40 × 4,33 = 2.407 € brutto pro Monat
Diese Richtung ist für Minijobber und Teilzeitkräfte besonders relevant. Sie zeigt, ob ein angebotener Stundenlohn im Monat die gewünschte Verdienstgrenze tatsächlich erreicht.

Was ist das verstetigte Monatsgehalt nach BMAS?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwendet den Begriff „verstetigtes Monatsgehalt”. Damit ist ein gleichbleibender Monatsbetrag gemeint, der auf dem Durchschnitt der Jahresarbeitsstunden basiert, unabhängig davon, wie viele Werktage ein Monat hat.
Das hat eine praktische Konsequenz: Arbeitgeber, die ein festes Monatsgehalt zahlen, müssen im Februar genauso viel zahlen wie im März, obwohl der März drei Arbeitstage mehr hat. Der Arbeitszeitrechner hilft dabei, die tatsächlichen Monatsstunden präzise zu ermitteln.
Mindestlohn 2026 – Aktuelle Lohnuntergrenze in Deutschland
13,90 € pro Stunde seit 1. Januar 2026
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohn Anpassungsverordnung, die das Bundeskabinett im Oktober 2025 auf Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 beschlossen hat.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Rentner, ausländische Beschäftigte – die Branche und das Anstellungsverhältnis sind irrelevant. Einzige Ausnahmen regeln §22 MiLoG (siehe unten).
Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich: 13,90 € × 173,33 Stunden = 2.409 € brutto pro Monat
Das Statistische Bundesamt schätzt, dass bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse von der Erhöhung betroffen sind, rund jedes sechste in Deutschland. Frauen profitieren überproportional: In etwa 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs erhöht sich der Stundenverdienst, bei Männern sind es 14 Prozent.
Mindestlohn 2027: 14,60 € – bereits gesetzlich beschlossen
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde, ein weiteres Plus von 5,04 Prozent. Dieser Schritt ist bereits durch die Fünfte Mindestlohnanpassung Verordnung verbindlich festgelegt und bedarf keiner weiteren politischen Entscheidung.
Bei 40 Wochenstunden entspricht das einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.530 €. Für Minijobber steigt die Verdienstgrenze 2027 automatisch auf 633 € pro Monat.
Die Mindestlohnkommission orientiert sich seit 2025 erstmals offiziell am EU-Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-Medianverdienstes. Das Statistische Bundesamt bestätigt: Der Mindestlohn von 13,90 € erreicht diesen Wert für 2026 bereits. Mit 14,60 € im Jahr 2027 bleibt Deutschland nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei rund 58,4 Prozent des Medianlohns – knapp unter der Schwelle.
Historische Entwicklung: Mindestlohn 2015 bis 2027
| Jahr | Mindestlohn | Veränderung |
| 2015 | 8,50 € | Einführung |
| 2017 | 8,84 € | +4,0 % |
| 2019 | 9,19 € | +4,0 % |
| 2020 | 9,35 € | +1,7 % |
| 2021 | 9,50 € | +1,6 % |
| Apr. 2022 | 9,82 € | +3,4 % |
| Okt. 2022 | 12,00 € | +22,2 % |
| 2024 | 12,41 € | +3,4 % |
| 2025 | 12,82 € | +3,3 % |
| 2026 | 13,90 € | +8,4 % |
| 2027 | 14,60 € | +5,0 % |
Der Mindestlohn hat sich seit seiner Einführung 2015 um 63,5 Prozent erhöht. Die Erhöhung auf 12,00 € im Oktober 2022 war ein einmaliger politischer Eingriff – alle anderen Anpassungen erfolgten durch die unabhängige Mindestlohnkommission.
Mindestlohnrechner Netto – Was bleibt nach Abzügen wirklich übrig?
Der Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag. Was tatsächlich auf dem Konto ankommt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Bundesland und Kinderfreibeträgen ab.
Netto-Tabelle nach Steuerklasse 2026 – alle 6 Klassen
Grundlage: 2.409 € brutto/Monat (40h/Woche, GKV, keine Kinder, kein Kirchensteuer, NRW)
| Steuerklasse | Typische Situation | Netto ca. |
| SK I | Ledig, keine Kinder | 1.724 – 1.800 € |
| SK II | Alleinerziehend | 1.800 – 1.860 € |
| SK III | Verheiratet, Alleinverdiener | 1.900 – 2.080 € |
| SK IV | Verheiratet, beide verdienen ähnlich | 1.724 – 1.800 € |
| SK V | Verheiratet, Geringverdiener-Partner | 1.480 – 1.560 € |
| SK VI | Zweitjob | 1.350 – 1.450 € |
Die Abzüge setzen sich zusammen aus: Lohnsteuer, Rentenversicherung (9,3 % AN-Anteil), Krankenversicherung (7,3 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %), Pflegeversicherung (1,8 % + Kinderlosenzuschlag), Arbeitslosenversicherung (1,3 %).
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Jahr (1.029 €/Monat). Unterhalb dieser Grenze fällt keine Lohnsteuer an.
Warum der offizielle BMAS-Rechner nur Brutto anzeigt
Der Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt ausschließlich Bruttowerte. Die Begründung: Das MiLoG definiert den Mindestlohn als Bruttoentgelt je Zeitstunde. Die Netto-Höhe ist individuell nicht standardisierbar.
Für eine genaue Netto-Berechnung empfiehlt der Stundenlohnrechner auf dieser Seite die Eingabe von Steuerklasse und Bundesland.
So viel mehr netto bringt die Erhöhung von 12,82 € auf 13,90 €
Die Erhöhung um 1,08 € pro Stunde ergibt bei 40 Wochenstunden 187 € mehr brutto pro Monat. Netto kommen davon je nach Steuerklasse rund 120 bis 160 € zusätzlich an. Auf das Jahr gerechnet sind das 1.440 bis 1.920 € netto mehr.
Mindestlohnrechner Minijob – 603-Euro-Grenze und maximale Stunden 2026
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 € pro Monat. Der Mindestlohn gilt ohne Ausnahme auch für Minijobber. Daraus ergibt sich die maximale monatliche Arbeitszeit:
603 € ÷ 13,90 € = 43,38 Stunden pro Monat

Das entspricht rund 10 Stunden pro Woche. Die Verdienstgrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Berechnungsformel lautet:
Verdienstgrenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 → aufgerundet auf 603 €
Trotz der Mindestlohnerhöhung bleibt die maximale Stundenzahl stabil, weil beide Werte proportional steigen. Die Jahresgrenze liegt bei 7.236 €.
Stunden-Rechner bei höherem Stundenlohn als 13,90 €
Wer mehr als den Mindestlohn verdient, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten, um Minijobber zu werden.
| Stundenlohn | Max. Stunden/Monat | Max. Stunden/Woche |
| 13,90 € | 43,4 | 10,0 |
| 15,00 € | 40,2 | 9,3 |
| 16,00 € | 37,7 | 8,7 |
| 17,00 € | 35,5 | 8,2 |
| 18,40 € (Gebäudereini. LG6) | 32,8 | 7,6 |
Diese Berechnung ist besonders relevant für Beschäftigte in Branchen mit Branchenmindestlohn, zum Beispiel in der Gebäudereinigung.
Was passiert, wenn die 603-Euro-Grenze überschritten wird?
Das gelegentliche Überschreiten der stundenlohnrechner Verdienstgrenze ist in maximal zwei Kalendermonaten pro rückwärts laufenden Zeitjahr zulässig – jedoch höchstens bis zum Doppelten der Monatsgrenze (1.206 €). Das Jahresentgelt darf dabei 7.236 € nicht überschreiten.
Wird die Grenze dauerhaft überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Es entsteht kein abrupter Nachteil – der Übergangsbereich (Midijob) federt den Übergang ab.
Sonderfall: Midijob-Zone 603,01 € bis 2.000 €
Wer regelmäßig zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich verdient, gilt als Midijobber. In diesem Übergangsbereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, genießen aber vollen Versicherungsschutz. Die Rentenansprüche werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erstmals rückgängig machen – eine Änderung des SGB VI tritt dann in Kraft.
Überstunden und Mindestlohn – Die häufigste Falle in Deutschland
Wie unbezahlte Überstunden den Stundenlohn unter 13,90 € drücken
Das Mindestlohngesetz gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde – nicht nur für die vertraglich vereinbarten. Das stellt §1 MiLoG klar. Wer mehr Stunden arbeitet, als sein Monatsgehalt kalkuliert, kann seinen effektiven Stundenlohn unter den Mindestlohn drücken – ohne dass der Arbeitgeber formal einen geringeren Stundenlohn vereinbart hat.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bestätigt: Das Nicht Erfassen oder Nicht Zahlung von Überstunden ist die häufigste Ursache für Mindestlohnverstöße. 2025 leitete die FKS bei jeder vierten Kontrolle (25.765 Prüfungen, 6.121 Verfahren) ein Verfahren wegen Mindestlohn Verstößen ein.
Rechenbeispiel: 2.400 € Monatsgehalt – vertraglich 40 Stunden, tatsächlich 50 Stunden
Vertraglich vereinbart: 2.400 € ÷ (40 × 4,33) = 2.400 ÷ 173,2 = 13,86 € / Stunde → Knapp unter dem Mindestlohn. Bereits ein Verstoß.
Mit tatsächlich geleisteten 50 Stunden: 2.400 € ÷ (50 × 4,33) = 2.400 ÷ 216,5 = 11,09 € / Stunde → Weit unter dem Mindestlohn. Klarer Verstoß nach §1 MiLoG.
Was der Arbeitnehmer nachfordern kann: Mindestlohn-Soll: 13,90 × 216,5 = 3.009 € brutto Gezahlt: 2.400 € Nachforderung pro Monat: 609 €
Was Sie tun können, wenn Überstunden den Mindestlohn unterschreiten
Stellen Sie fest, dass Ihr effektiver Stundenlohn unter 13,90 € liegt, haben Sie folgende Optionen:
Schritt 1: Arbeitszeiten lückenlos dokumentieren (Beginn, Ende, Pausen) auch rückwirkend aus Gedächtnis und E-Mail-Verlauf.
Schritt 2: Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung auffordern. Frist: zwei Wochen.
Schritt 3: Beim Ausbleiben der Zahlung: Meldung bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – anonym möglich. Oder: Klage beim Arbeitsgericht (in erster Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst).
Gewerkschaftsmitglieder erhalten kostenlosen Rechtsschutz. Die BMAS-Mindestlohn-Hotline (030 60280028) berät Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr.
§17 MiLoG – Aufzeichnungspflicht als Ihr stärkstes Werkzeug
§17 MiLoG verpflichtet Arbeitgeber in bestimmten Branchen und bei Minijobs zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens innerhalb einer Woche. Die Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren.
Verweigert der Arbeitgeber diese Pflicht, kann das selbst eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 30.000 € darstellen. Die Aufzeichnungen sind gleichzeitig Ihr stärkstes Beweismittel im Streitfall. Nutzen Sie den Stundenzettel, um Arbeitszeiten rechtssicher zu dokumentieren.
Was darf auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Viele Arbeitgeber versuchen, Sonderzahlungen oder Zuschläge auf den Mindestlohn anzurechnen, um die Grundvergütung niedrig zu halten. Das Mindestlohngesetz lässt das nur in engen Grenzen zu.
Anrechenbare Lohnbestandteile nach MiLoG-Rechtsprechung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Lohnbestandteile anrechenbar, wenn sie die normale Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergüten und zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt werden.
Anrechenbar sind:
- Regelmäßige Bauzulage (vergütet die Normalleistung im Baugewerbe)
- Weihnachtsgeld, wenn es monatlich anteilig ausgezahlt wird (nicht als Einmalzahlung im Dezember – dann nur im Auszahlungsmonat anrechenbar)
- Monatliche Provisionen und Prämien, wenn sie unwiderruflich und nicht leistungsabhängig sind
- Anwesenheitsprämien, die regelmäßig gezahlt werden
Nicht anrechenbar: Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge
Die Zollverwaltung stellt klar: Zuschläge, die eine besondere Erschwernis der Arbeit ausgleichen, sind nicht auf den Mindestlohn anrechenbar. Sie vergüten nicht die Normalleistung, sondern eine darüber hinausgehende Sonderbelastung.
Nicht anrechenbar sind:
- Nachtzuschläge (§6 Abs. 5 ArbZG – gesetzlich geschuldet)
- Sonntagszuschläge
- Feiertagszuschläge
- Überstundenzuschläge
- Schmutzzulagen und Erschwerniszulagen
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
- Sachleistungen (außer bei Saisonarbeitskräften nach §107 GewO)
- Trinkgelder (vom Kunden direkt gezahlt)
Tabelle: Anrechenbar vs. nicht anrechenbar – auf einen Blick
| Lohnbestandteil | Anrechenbar? | Grund |
| Monatliche Bauzulage | ✓ Ja | Vergütet Normalleistung |
| Weihnachtsgeld (monatlich gezwölftelt) | ✓ Ja | Im Auszahlungsmonat |
| Weihnachtsgeld (Einmalzahlung Dez.) | Nur im Dezember | §2 MiLoG Fälligkeit |
| Anwesenheitsprämie (monatlich) | ✓ Ja | Regelmäßig, unwiderruflich |
| Nachtzuschlag | ✗ Nein | §6 ArbZG, Sondere Erschwernis |
| Sonntagszuschlag | ✗ Nein | Besondere Zeitlage |
| Feiertagszuschlag | ✗ Nein | Besondere Zeitlage |
| Überstundenzuschlag | ✗ Nein | Übersteigt Normalleistung |
| Schmutzzulage | ✗ Nein | Sondererschwernis |
| VWL | ✗ Nein | Kein Austauschverhältnis |
| Sachleistungen (allgemein) | ✗ Nein | MiLoG = Geldbetrag |
Branchenmindestlohn 2026 – Gilt für Sie ein höherer Mindestlohn?
In vielen Branchen gilt nicht der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €, sondern ein höherer Branchenmindestlohn. Dieser basiert auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und gilt für alle Arbeitgeber der Branche – auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und ausländische Arbeitgeber.
Übersichtstabelle: Alle Branchenmindestlöhne 2026
| Branche | Lohngruppe | Mindestlohn 2026 |
| Pflegehilfskraft | – | 16,52 € (ab Juli 2026) |
| Pflege – qualifizierte Hilfskraft | – | 17,80 € (ab Juli 2026) |
| Pflegefachkraft | – | 21,03 € (ab Juli 2026) |
| Gebäudereinigung | LG 1 (Innen/Unterhalt) | 15,00 € |
| Gebäudereinigung | LG 6 (Glas/Fassade) | 18,40 € |
| Maler- und Lackiererhandwerk | Gesellen | 15,55 € → 16,13 € (ab Juli 2026) |
| Gerüstbau | – | 13,90 € |
| Schornsteinfegerhandwerk | – | 14,50 € |
| Elektrohandwerk | – | 14,30 € |
| Sicherheitskräfte Flughäfen | – | Variiert nach Bundesland |
Quelle: BMAS, Branchenmindestlöhne, Stand Januar 2026. Die Pflegekräfte gelten ab 1. Juli 2026 (7. PflegeArbV).
Branchenmindestlohn vs gesetzlicher Mindestlohn – was gilt vorrangig?
Der Branchenmindestlohn hat Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn. Das ergibt sich aus §1 Abs. 3 MiLoG: Wenn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag einen höheren Mindestlohn festsetzt, gilt dieser.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Arbeiten Sie in einer der genannten Branchen, haben Sie Anspruch auf den Branchenmindestlohn – auch wenn Ihr Arbeitsvertrag nur den gesetzlichen Mindestlohn nennt. Die im Vertrag stehende niedrigere Zahl ist in diesem Fall unwirksam.
Die Ausnahmen aus §22 MiLoG (zum Beispiel für Langzeitarbeitslose) gelten nicht für Branchenmindestlöhne. Was die Tarifparteien vereinbart haben, gilt für alle.
Pflege, Gebäudereinigung, Bau – die höchsten Lohnuntergrenzen
Der höchste Branchenmindestlohn in Deutschland gilt für Glas- und Fassadenreiniger: 18,40 €/Stunde. Das ist 4,50 € mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Pflegefachkräfte erreichen mit 21,03 € ab Juli 2026 die höchste Untergrenze überhaupt.
Für Minijobber in der Gebäudereinigung bedeutet LG1 (15,00 €): Sie dürfen nur noch 40,2 Stunden pro Monat arbeiten, um unter der 603-€-Grenze zu bleiben – nicht 43,38 Stunden wie beim Mindestlohn.
Wer bekommt keinen Mindestlohn? – Ausnahmen nach §22 MiLoG
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. §22 MiLoG nennt jedoch abschließend die Personengruppen, die ausgenommen sind.
Azubis, Jugendliche unter 18, Langzeitarbeitslose (6 Monate)
Auszubildende erhalten keinen Mindestlohn, da §22 Abs. 3 MiLoG sie ausdrücklich ausnimmt. Stattdessen gilt seit 2020 eine eigene Mindestausbildungsvergütung: 2026 beträgt sie 682 € im ersten Lehrjahr und steigt bis zu 868 € im vierten Jahr.
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten keinen Mindestlohn (§22 Abs. 2 MiLoG). Sobald eine Ausbildung abgeschlossen ist, gilt der Mindestlohn auch für Minderjährige.
Langzeitarbeitslose also Personen, die unmittelbar vor der Einstellung mindestens ein Jahr arbeitslos waren (§18 Abs. 1 SGB III) – sind in den ersten sechs Monaten des neuen Arbeitsverhältnisses vom Mindestlohn ausgenommen (§22 Abs. 4 MiLoG). Ab dem siebten Monat gilt der volle Mindestlohn.
Praktikanten – die 3-Monats-Falle und rückwirkende Zahlungspflicht ab Tag 1
Praktikanten gelten grundsätzlich als Arbeitnehmer im Sinne des MiLoG (§22 Abs. 1 MiLoG). Ausgenommen sind nur:
- Pflichtpraktika auf Basis schulrechtlicher, hochschulrechtlicher oder ausbildung rechtlicher Bestimmungen
- Orientierungspraktika zur Berufswahl oder Studienvorbereitung bis zu drei Monaten
- Begleitende Praktika während Ausbildung oder Studium bis zu drei Monaten (wenn kein vorheriges Praktikumsverhältnis mit demselben Betrieb bestand)
Die 3-Monats-Falle: Wird ein freiwilliges Praktikum auch nur um einen Tag über drei Monate verlängert, entsteht die Mindestlohnpflicht rückwirkend ab dem ersten Tag. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Nicht ab dem vierten Monat, sondern ab dem 1. Tag 1.
Das bedeutet: Bei einem fünfmonatigen freiwilligen Praktikum zu 0 € Vergütung schuldet der Arbeitgeber rückwirkend für alle fünf Monate den vollen Mindestlohn.
Ehrenamtliche, Freiberufler und Selbstständige
Ehrenamtliche sind nach §22 Abs. 3 MiLoG ausdrücklich ausgenommen. Auch ein kleines Taschengeld für ehrenamtliche Tätigkeit begründet keine Mindestlohnpflicht.
Freiberufler und Selbstständige fallen nicht unter das MiLoG, da das Gesetz nur für Arbeitnehmer gilt. Wer kein Arbeitsverhältnis hat, hat auch keinen Mindestlohnanspruch.
Wichtig: Scheinselbstständigkeit, also die Einstufung als Selbstständiger, obwohl tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist ein häufiges Mittel zur Umgehung des Mindestlohns. Die FSK prüft dies gezielt.
Mindestlohn nicht erhalten – Ihre Rechte und nächste Schritte
Nachzahlungsanspruch: 3 Jahre rückwirkend nach §195 BGB
Mindestlohn Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach §195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde.
Konkret: Wer 2024 zu wenig bezahlt wurde, kann seinen Anspruch bis zum 31. Dezember 2027 geltend machen.
Bei einem Lohnrückstand von 300 € pro Monat über drei Jahre summiert sich die mögliche Nachforderung auf 10.800 € brutto. Darüber hinaus hat der Sozialversicherungsträger einen eigenen Nachforderungsanspruch – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer klagt.
§3 MiLoG stellt klar: Jede Vereinbarung, die den Mindestlohnanspruch einschränkt oder aufhebt, ist unwirksam. Auch eine unterschriebene Verzichtserklärung schützt den Arbeitgeber nicht.
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag – wann sind sie unwirksam?
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, nach denen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen zwei oder drei Monaten geltend gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (BAG, 18.09.2018, Az. 9 AZR 162/18):
Enthält eine Ausschlussfrist-Klausel keine ausdrückliche Ausnahme für den gesetzlichen Mindestlohn, ist die gesamte Klausel unwirksam. In diesem Fall gilt für alle Ansprüche – nicht nur der Mindestlohn, die volle dreijährige Verjährungsfrist nach §195 BGB.
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf solche Klauseln. Fehlt der Mindestlohn-Vorbehalt, haben Sie drei Jahre Zeit für alle offenen Forderungen.
So melden Sie einen Verstoß – anonym, kostenlos, ohne Risiko
Sie haben drei Meldewege:
1. Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls direkt beim zuständigen Hauptzollamt – schriftlich, telefonisch oder über das Online-Formular auf zoll.de. Anonyme Hinweise sind ausdrücklich möglich und werden datenschutzrechtlich geschützt.
2. BMAS Mindestlohn-Hotline Telefon: 030 60280028 Mo–Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-12 Uhr Allgemeine Auskunft, keine individuelle Rechtsberatung.
3. Arbeitsgericht Klage auf Nachzahlung. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Gewerkschaftsmitglieder erhalten über die Gewerkschaft kostenlosen Rechtsschutz.
Bußgeld bis 500.000 € und Kontrolle durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind Ordnungswidrigkeiten nach §21 MiLoG:
- Zahlt ein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht: Bußgeld bis 500.000 €
- Verletzt ein Arbeitgeber die Aufzeichnungspflicht (§17 MiLoG): Bußgeld bis 30.000 €
- Bei Bußgeldern über 2.500 €: Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
Die FKS überprüfte 2025 bundesweit 25.765 Arbeitgeber. Bei jeder vierten Kontrolle wurde ein Verfahren eingeleitet. Am häufigsten betroffen sind Gastronomie (fast 2.500 Verfahren), Spedition, Bau und Friseurbranche.
Generalunternehmerhaftung nach §13 MiLoG – Risiko für Auftraggeber
Wann haftet der Auftraggeber für seinen Subunternehmer?
§13 MiLoG verweist auf §14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Danach haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für die Zahlung des Mindestlohns an die vom Subunternehmer eingesetzten Arbeitnehmer – wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
Das bedeutet: Der betroffene Arbeitnehmer Stunden-Regel Arbeitszeitgesetz kann den Mindestlohn direkt beim Auftraggeber einklagen, ohne vorher seinen eigenen Arbeitgeber zu verklagen. Die Haftung tritt verschuldensunabhängig ein, auch wenn der Auftraggeber von nichts wusste.
Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber eine eigene vertragliche Pflicht über den Subunternehmer erfüllt (Generalunternehmersituation). Wer lediglich Eigenbedarf befriedigt, zum Beispiel ein Reinigungsunternehmen für die eigene Firmenzentrale beauftragt, fällt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel nicht unter §13 MiLoG.
Kettenhaftung – die gesamte Nachunternehmerkette ist betroffen
Die Haftung erstreckt sich auf die gesamte Nachunternehmerkette. Der Auftraggeber haftet nicht nur für den direkten Vertragspartner, sondern auch für dessen Subunternehmer, Nachunternehmer und eingesetzte Leiharbeitnehmer.
Der Haftungsumfang ist auf das Nettomindestentgelt für die tatsächlich geleisteten Stunden begrenzt. Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubsgeld oder sonstige Zusatzleistungen sind nicht eingeschlossen.
Zusätzlich zur zivilrechtlichen Haftung kann nach §21 Abs. 2 MiLoG auch ein Bußgeld bis zu 50.000 € verhängt werden, wenn der Auftraggeber wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass der Subunternehmer den Mindestlohn nicht zahlt.
Checkliste: So reduzieren Unternehmen ihr Haftungsrisiko
Die Haftung nach §13 MiLoG kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Sie lässt sich jedoch durch folgende Maßnahmen erheblich reduzieren:
Vor Vertragsschluss:
- Angebote auf Plausibilität prüfen: Kann der Subunternehmer zum gebotenen Preis Mindestlohn zahlen?
- Schriftliche Verpflichtungserklärung des Subunternehmers zur MiLoG-Einhaltung einholen
- Zustimmungsvorbehalt für den Einsatz weiterer Nachunternehmer vereinbaren
Im laufenden Vertragsverhältnis:
- Anonymisierte Personaleinsatzlisten anfordern (Arbeitsstunden und gezahlter Lohn)
- Prüf- und Auditierungsrechte beim Subunternehmer vereinbaren
- Bei Hinweisen auf Verstöße: sofort reagieren, schriftlich dokumentieren
Absicherung für den Haftungsfall:
- Vertragsstrafe bei MiLoG-Verstoß vereinbaren
- Außerordentliches Kündigungsrecht für den Verstoßfall einbauen
- Bankbürgschaft oder Sicherungseinbehalt als Absicherung
- Freistellungserklärung des Subunternehmers für §13 MiLoG-Ansprüche
Häufige Fragen zum Mindestlohnrechner (FAQ)
Wie viel bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Bei einem Vollzeit-Mindestlohn von 2.409 € brutto bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder rund 1.724 bis 1.800 € netto pro Monat. In Steuerklasse III (verheirateter Alleinverdiener) sind es rund 1.900 bis 2.080 €. Der genaue Betrag hängt von Bundesland, Krankenkasse und Kirchensteuerpflicht ab.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
Bei einem Stundenlohn von 13,90 € (Mindestlohn) sind es maximal 43,38 Stunden pro Monat das sind rund 10 Stunden pro Woche. Wer mehr verdient, darf entsprechend weniger arbeiten. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 7.236 €.
Gilt der Mindestlohn auch für Rentner und ausländische Arbeitnehmer?
Ja. Das Mindestlohngesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Alter, Nationalität oder Wohnsitz. Auch Rentner, ausländische Beschäftigte und Saisonarbeiter haben Anspruch auf 13,90 € pro Stunde. Ausnahmen gelten nur für die in §22 MiLoG genannten Gruppen.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?
Sie können Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung auffordern. Zahlt er nicht, können Sie den Verstoß anonym bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls melden oder Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Ihr Anspruch verjährt nach drei Jahren (§195 BGB). Mögliche Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag sind unwirksam, wenn sie den Mindestlohn nicht ausdrücklich ausnehmen.
Dürfen Überstunden meinen Stundenlohn unter den Mindestlohn drücken?
Nein. §1 MiLoG gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Wenn Sie vertraglich 40 Stunden vereinbart haben, aber regelmäßig 50 Stunden arbeiten, muss Ihr Monatsgehalt mindestens 13,90 × (50 × 4,33) = 3.009 € betragen. Liegt es darunter, liegt ein Mindestlohnverstoß vor.
Wie prüfe ich, ob mein Monatsgehalt den Mindestlohn erfüllt?
Teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch Ihre tatsächlich geleisteten Wochenstunden multipliziert mit 4,33. Das Ergebnis ist Ihr effektiver Stundenlohn. Liegt er unter 13,90 €, erfüllt Ihr Gehalt den Mindestlohn nicht. Nutzen Sie dazu den Mindestlohnrechner auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen Mindestlohn und Branchenmindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn (13,90 €) gilt für alle Branchen als absolute Untergrenze. In bestimmten Branchen gilt ein höherer Branchenmindestlohn auf Basis allgemeinverbindlicher Tarifverträge – zum Beispiel 15,00 € in der Gebäudereinigung oder 21,03 € für Pflegefachkräfte. Der Branchenmindestlohn hat immer Vorrang. Arbeiten Sie in einer dieser Branchen, haben Sie Anspruch auf den höheren Betrag, unabhängig davon, was Ihr Arbeitsvertrag nennt.
Gilt der Mindestlohn auch in der Probezeit?
Ja. Der Mindestlohn gilt ab dem ersten Arbeitstag auch in der Probezeit. Es gibt keine Wartezeit und keinen reduzierten Satz für Probezeit-Beschäftigte. Die einzige Ausnahme für neue Beschäftigte betrifft Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach §22 Abs. 4 MiLoG.
