Arbeitszeitrechner 2026
Arbeitszeitrechner
Arbeitszeit präzise berechnen — inkl. Pausen & Nachtschicht
Ergebnis
Viele Arbeitnehmer verlassen den Arbeitsplatz, ohne sicher zu wissen, ob sie ihre Sollarbeitszeit wirklich erfüllt haben. Falsch angerechnete Pausen, nicht dokumentierte Überstunden und unklare Regeln im Homeoffice führen zu Lohnfehlern auf beiden Seiten. Der Arbeitszeitrechner auf dieser Seite berechnet Ihre exakte Nettoarbeitszeit in Sekunden, zeigt gesetzliche Pausenpflichten an und erklärt, was das Arbeitszeitgesetz tatsächlich vorschreibt.

So benutzen Sie den Arbeitszeitrechner richtig
Der Rechner benötigt drei Angaben: Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Ihre Pausenzeiten. Alle weiteren Werte berechnet er automatisch.
Arbeitsbeginn eingeben
Tragen Sie Ihren Arbeitsbeginn minutengenau ein. Wenn Sie nachts arbeiten – etwa von 22:00 bis 06:00 Uhr – erkennt der Rechner den Tageswechsel automatisch und berechnet die Stunden korrekt.
Arbeitsende eintragen
Geben Sie Ihre Endzeit minutengenau ein. Der Rechner erkennt automatisch, ob ein Tageswechsel vorliegt, und berechnet Brutto- und Nettoarbeitszeit vollständig.
Pausen in Minuten eingeben
Pausen tragen Sie in Minuten ein. Sie können bis zu vier einzelne Pausen eintragen. Haben Sie weniger als sechs Stunden gearbeitet, lassen Sie das Pausenfeld leer.
Ergebnis ablesen
Der Rechner gibt das Ergebnis in zwei Formaten aus: Stunden:Minuten – z. B. 7:45 Stunden, und Dezimalstunden – z. B. 7,75 Stunden. Gesetzliche Pausenpflichten werden automatisch angezeigt.
Brutto- vs. Nettoarbeitszeit: Was der Unterschied bedeutet
Nach §2 Abs. 1 ArbZG gilt nur die Nettoarbeitszeit als rechtlich relevante Arbeitszeit. Diese Zahl entscheidet über Lohn, Überstunden und gesetzliche Limits.
Bruttoarbeitszeit
Bruttoarbeitszeit ist die gesamte Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende – inklusive aller Pausen. Diese Zahl steht auf dem Dienstplan.
Nettoarbeitszeit
Nettoarbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nach Abzug aller Pausen. Nach §2 Abs. 1 ArbZG gilt nur die Nettoarbeitszeit als rechtlich relevante Arbeitszeit. Diese Zahl entscheidet über Lohn, Überstunden und gesetzliche Limits.
Gesetzliche Pausenzeiten: Was §4 ArbZG vorschreibt
Arbeitszeitgesetz §4 legt zwei feste Pausenschwellen fest. Diese gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Arbeitsvertrag.
30
Minuten Pause
30 Minuten Pause ab 6 Stunden Arbeit
Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
45
Minuten Pause
45 Minuten Pause ab 9 Stunden
Bei mehr als neun Stunden erhöht sich die Mindestpause auf 45 Minuten. Auch diese darf gestückelt werden, solange kein Abschnitt kürzer als 15 Minuten ist.
Bußgeld bei Verstoß
Wird die Pausenpflicht nicht durchgesetzt, droht nach §22 ArbZG ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Diese Pflicht gilt für alle Branchen und Unternehmungsgrößen.
Ruhepausen vs. Ruhezeiten nach §5 ArbZG – ein oft verwechselter Unterschied
| Begriff | Regelung | Bedeutung | Frist |
|---|---|---|---|
| Ruhepause | §4 ArbZG | Unterbrechung während des Arbeitstages | 30 Min. (6–9h) / 45 Min. (>9h) |
| Ruhezeit | §5 ArbZG | Zeitraum zwischen zwei Arbeitstagen | Mindestens 11 Stunden |
Ein Arbeitnehmer, der um 23:00 Uhr aufhört, darf frühestens um 10:00 Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen. Ausnahmen gelten für Krankenhäuser, Gastronomie und bestimmte Bereitschaftsdienste.
Was zählt als Arbeitszeit – und was nicht?
Diese Frage stellt sich täglich in deutschen Büros und Betrieben. Die Antwort hängt vom Kontext ab – nicht immer ist die Grenze eindeutig.
Zählt als Arbeitszeit
- Rüstzeit (Hochfahren des Computers, Anlegen von Schutzkleidung, Einloggen in Systeme)
- Einloggen in betriebliche Systeme auf Anweisung des Arbeitgebers
- Kurze Toilettengänge (elementares körperliches Bedürfnis)
- Fahrt zum Kunden auf Anweisung ohne Dispositionsfreiheit
- Übernachtungsreisen, wenn sie in die reguläre Arbeitszeit fallen
Zählt nicht als Arbeitszeit
- Mittagspause (§4 ArbZG)
- Raucherpausen (zählen als Ruhepausen und müssen abgezogen werden)
- Normaler Arbeitsweg (kein Dienstreise-Auftrag)
- Bereitschaftszeit ohne Einsatz (teilweise)
Graubereich / Kommt darauf an
- Homeoffice: Erreichbarkeit nach Feierabend (kritischer Graubereich)
- Regelmäßige längere Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit
- Reisezeit bei Dienstreisen (abhängig von Dispositionsfreiheit)
- Bereitschaftsdienst je nach Branche und Vereinbarung
Tages-, Wochen- und Monatsarbeitszeit korrekt berechnen
Die tägliche Berechnung ist der einfachste Teil. Wochenarbeitszeit und Monatsarbeitszeit erfordern einen weiteren Schritt.
Formel für monatliche Arbeitsstunden: Wochenfaktor 4,35
Ein Monat hat nicht exakt 4 Wochen. Der korrekte Wochenfaktor für 2026 beträgt 4,35 – er ergibt sich aus 52,18 Wochen im Jahr geteilt durch 12 Monate. Formel: Wöchentliche Arbeitszeit × 4,35. Beispiel: 40 Stunden × 4,35 = 174 Stunden / Monat.
Jahresarbeitsstunden: Warum das Bundesland entscheidet
Bayern hat bis zu 13 gesetzliche Feiertage, Berlin und Bremen nur 10. Formel: (Arbeitstage − Urlaubstage − Feiertage) × tägliche Sollarbeitszeit. Beispiel Berlin (10 FT): (260 − 30 − 10) × 8 = 1.760 Stunden. Bayern (13 FT): 1.736 Stunden.
Überstunden berechnen: Soll-Ist-Vergleich
Überstunden entstehen, wenn die tatsächliche Arbeitszeit die Sollarbeitszeit überschreitet. Formel: Nettoarbeitszeit − Sollarbeitszeit. Beispiel: 8:45h Netto − 8:00h Soll = 0:45h Überstunden (= 0,75 Dezimalstunden). Das ArbZG begrenzt den Durchschnitt auf 8h/Tag über 24 Wochen.
Dezimalstunden und Industrieminuten – Umrechnung mit Tabelle
Lohnabrechnungsprogramme arbeiten mit Dezimalstunden. Die Umrechnung ist simpel: Minuten werden durch 60 geteilt. Industrieminuten teilen eine Stunde in 100 gleiche Teile.
| Minuten | Dezimalstunden | Industrieminuten | Beispiel |
|---|---|---|---|
| 15 Min | 0,25 h | 25 | Viertelstunde |
| 30 Min | 0,50 h | 50 | Halbe Stunde |
| 45 Min | 0,75 h | 75 | Dreiviertel Stunde |
| 60 Min | 1,00 h | 100 | Volle Stunde |
Spezialfälle: TVöD, Minijob und 4-Tage-Woche
Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Für bestimmte Beschäftigungsformen und Arbeitszeitmodelle gelten jedoch ergänzende oder abweichende Regelungen.
Arbeitszeitrechner für TVöD-Beschäftigte
Im öffentlichen Dienst gilt der TVöD. Dieser setzt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 39 Stunden fest – nicht 40. Monatsstunden TVöD: 39h × 4,35 = 169,65 Stunden / Monat. Für Bundesbehörden gilt der TV-L, der je nach Bundesland 39,5 oder 40 Stunden vorsehen kann.
Minijob und Arbeitszeit: Pflichten bei geringfügiger Beschäftigung
Minijobber (bis 538 Euro/Monat) unterliegen denselben Pausenpflichten wie alle anderen Arbeitnehmer. §4 ArbZG gilt uneingeschränkt. Arbeitgeber sind seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) verpflichtet, auch Minijob-Arbeitszeiten lückenlos zu dokumentieren.
4-Tage-Woche: Sind 10 Stunden täglich nach ArbZG legal?
Ja – unter einer klaren Bedingung. §3 ArbZG erlaubt eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden täglich nicht überschritten wird. 4 × 10h = 40h / Woche. Tagesdurchschnitt über 5 Werktage: 40 ÷ 5 = 8 Stunden. Das Modell ist gesetzeskonform.
Häufige Fragen zum Arbeitszeitrechner
Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um Arbeitszeiten, Pausen und das Arbeitszeitgesetz.
Fazit
Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer – aber nur, wenn die Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Nutzen Sie den Arbeitszeitrechner täglich, um Pausen einzuhalten, Überstunden zu kontrollieren und Ihre Rechte zu kennen. Laden Sie die kostenlose Stundenzettel-Vorlage herunter und starten Sie noch heute mit einer lückenlosen Zeiterfassung – bevor der Arbeitgeber es für Sie tut.
