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Betriebszugehörigkeit Rechner 2026

Wie lange bist du schon im selben Betrieb, und ab wann greift eine längere Kündigungsfrist? Trag dein Eintrittsdatum ein und sieh sofort die genaue Dauer, dein nächstes Jubiläum und die geltende Frist nach §622 BGB.

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Betriebszugehörigkeit berechnen

Dauer = Stichtag − Eintrittsdatum, in Jahren, Monaten und Tagen

Mitarbeiter dokumentiert seine Arbeitszeit als Symbol für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit

Was ist Betriebszugehörigkeit und wofür wird sie gebraucht?

Die Betriebszugehörigkeit ist die ununterbrochene Dauer eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitgeber, gerechnet ab dem im Arbeitsvertrag festgelegten Eintrittsdatum. Sie ist keine reine Formalie, sondern die Grundlage für eine ganze Reihe gesetzlicher und tariflicher Ansprüche: die Länge der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §622 BGB, den Umfang des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz, oft auch für Jubiläumszuwendungen, zusätzliche Urlaubstage oder eine höhere Abfindung bei Sozialplänen.

Anders als die reine Betriebszugehörigkeit zählt die Unternehmenszugehörigkeit auch Zeiten bei rechtlichen Vorgängerunternehmen mit, etwa nach einem Betriebsübergang. Für die meisten praktischen Zwecke, insbesondere die Kündigungsfrist, ist jedoch die Betriebszugehörigkeit im engeren Sinn maßgeblich, wie sie dieser Rechner ermittelt.

Kündigungsfrist nach §622 BGB: so verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit

§622 Abs. 2 BGB staffelt die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Für den Arbeitnehmer selbst bleibt es dagegen unabhängig von der Betriebszugehörigkeit bei der Grundkündigungsfrist von 4 Wochen, sofern nicht Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich etwas anderes regeln.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (Arbeitgeber)
bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Wichtig: Die Fristen zählen erst ab dem vollendeten Jahr, ein Arbeitnehmer mit 4 Jahren und 11 Monaten Betriebszugehörigkeit hat rechtlich noch nicht die 2-Jahres-Stufe erreicht, sondern erst mit dem vollen 5. Jahr die nächste Stufe. Der Rechner oben berücksichtigt genau diese Schwelle bei der Berechnung.

Können Kündigungsfristen vertraglich verkürzt oder verlängert werden?

Eine Verkürzung der gesetzlichen Mindestfristen zulasten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich unzulässig. Eine Verlängerung ist dagegen zulässig und in vielen Tarifverträgen sowie Führungskräfteverträgen üblich, etwa mit 6 Monaten Kündigungsfrist unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist im Streitfall immer der individuelle Arbeits- oder Tarifvertrag, dieser Rechner liefert nur die gesetzliche Grundregel.

Was zählt zur Betriebszugehörigkeit und was unterbricht sie?

Elternzeit, Krankheit und Sonderurlaub: das Arbeitsverhältnis ruht, zählt aber weiter

Solange das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht, auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird, läuft die Betriebszugehörigkeit ungestört weiter. Das gilt für Elternzeit, längere Krankheit, unbezahlten Sonderurlaub und Wehr- oder Zivildienst gleichermaßen. Nur eine tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit späterer Neueinstellung unterbricht die Zählung, dafür bietet der Rechner das optionale Feld "Unterbrechung in Tagen".

Betriebsübergang nach §613a BGB: die Betriebszugehörigkeit bleibt erhalten

Wird ein Betrieb oder Betriebsteil verkauft, verpachtet oder anderweitig übertragen, tritt der neue Inhaber nach §613a BGB automatisch in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Die bisherige Betriebszugehörigkeit geht dabei nicht verloren, sie wird beim neuen Arbeitgeber nahtlos weitergezählt, auch für die Berechnung der Kündigungsfrist.

Wechsel innerhalb eines Konzerns

Ein Wechsel zwischen zwei rechtlich selbstständigen Unternehmen desselben Konzerns gilt formal als neues Arbeitsverhältnis mit einer neuen Betriebszugehörigkeit, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder eine Konzernbetriebsvereinbarung sieht ausdrücklich eine Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit vor. Das ist in größeren Konzernen häufig der Fall, sollte aber im Einzelfall im Arbeitsvertrag geprüft werden.

Praktikum, Werkstudierendenzeit und Ausbildung vor der Festanstellung

Ob ein vorheriges Praktikum oder eine Ausbildung im selben Betrieb zur späteren Betriebszugehörigkeit zählt, hängt davon ab, ob es sich rechtlich um dasselbe, ununterbrochene Arbeitsverhältnis handelt. In der Regel beginnt die Zählung mit dem Datum aus dem Arbeitsvertrag der Festanstellung neu, eine unmittelbar anschließende Übernahme nach der Ausbildung wird in vielen Tarifverträgen jedoch ausdrücklich als durchgehende Beschäftigung angerechnet.

Ein Rechenbeispiel: von der Einstellung bis zur nächsten Kündigungsfrist-Stufe

Angenommen, eine Mitarbeiterin ist am 1. März 2019 eingetreten. Zum heutigen Stichtag 9. September 2026 ergibt sich:

PositionWert
Eintrittsdatum1. März 2019
Stichtag9. September 2026
Betriebszugehörigkeit7 Jahre, 6 Monate, 8 Tage
Aktuelle Kündigungsfrist (Arbeitgeber)3 Monate zum Monatsende (Stufe ab 8 Jahren noch nicht erreicht)
Nächste Stufe4 Monate zum Monatsende, ab 1. März 2029 (10 Jahre)

Das Beispiel zeigt, warum die genaue Berechnung wichtig ist: Mit 7 Jahren und 6 Monaten liegt die Mitarbeiterin zwar über der 5-Jahres-Schwelle, aber noch unter der 8-Jahres-Schwelle, ihre Kündigungsfrist beträgt deshalb weiterhin nur 3 statt bereits 4 Monate. Ein häufiger Fehler ist, bei "über 7 Jahren" fälschlich schon die nächsthöhere Stufe anzunehmen.

Betriebliche Jubiläen: ab wann Unternehmen typischerweise Jubiläumszahlungen leisten

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Dienstjubiläum besteht in der freien Wirtschaft nicht, viele Unternehmen honorieren langjährige Betriebszugehörigkeit aber freiwillig oder tarifvertraglich, etwa im öffentlichen Dienst über den TVöD. Übliche Jubiläums-Meilensteine sind 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35 und 40 Jahre, ob und in welcher Höhe eine Zuwendung erfolgt, regelt allein der Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise eine Betriebsvereinbarung.

Der Rechner oben zeigt automatisch das nächste anstehende Jubiläum inklusive Datum an, das ist besonders für Personalabteilungen praktisch, die Jubiläumsfeiern und Prämien rechtzeitig einplanen wollen, ohne für jede Person manuell nachzurechnen.

Steuerliche Behandlung von Jubiläumsgeschenken

Sachzuwendungen zu einem Firmenjubiläum sind bis zu einer Freigrenze von 60 Euro pro Anlass steuer- und sozialversicherungsfrei (Aufmerksamkeiten nach R 19.6 LStR). Geldzahlungen als Jubiläumsprämie sind dagegen grundsätzlich voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, unabhängig von der Höhe.

Häufige Fehler bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit

  • Ersten Arbeitstag statt Vertragsbeginn verwenden – maßgeblich ist grundsätzlich das im Arbeitsvertrag vereinbarte Eintrittsdatum, auch wenn der tatsächliche erste Arbeitstag wegen eines Wochenendes oder Feiertags erst später liegt.
  • Angebrochene Jahre aufrunden – für die Kündigungsfrist-Stufen nach §622 BGB zählt nur das vollendete Jahr, 4 Jahre und 11 Monate sind rechtlich noch keine 5 Jahre.
  • Elternzeit oder Krankheit als Unterbrechung abziehen – ruhende, aber rechtlich fortbestehende Arbeitsverhältnisse unterbrechen die Betriebszugehörigkeit nicht, nur eine tatsächliche Beendigung tut das.
  • Betriebszugehörigkeit nach einem Betriebsübergang neu bei null zählen – nach §613a BGB bleibt die bisherige Dauer beim neuen Inhaber vollständig erhalten.
  • Arbeitnehmer-Kündigungsfrist mit der Arbeitgeber-Staffel verwechseln – nur die Arbeitgeberkündigung verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit, die Arbeitnehmerfrist bleibt gesetzlich bei 4 Wochen.

Betriebszugehörigkeit und Abfindung: die gängige Faustformel

Bei betriebsbedingten Kündigungen und Aufhebungsverträgen orientiert sich die Höhe einer Abfindung in der Praxis häufig an §1a KSchG. Diese Regelung ist kein zwingendes Recht, sondern eine übliche Richtgröße, die Arbeitsgerichte und Anwälte als Verhandlungsbasis heranziehen.

Übliche Faustformel: 0,5 Monatsgehälter × Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit

Bei einem Monatsgehalt von 4.000 Euro brutto und 12 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt die Faustformel eine Orientierungsgröße von 0,5 × 12 × 4.000 Euro = 24.000 Euro. Betriebszugehörigkeitszeiten von mehr als 6 Monaten werden dabei üblicherweise auf ein volles Jahr aufgerundet. Diese Formel ist rechtlich nicht bindend, in Sozialplänen und Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht aber weit verbreitet und ein realistischer erster Anhaltspunkt.

Wichtiger Unterschied zur Kündigungsfrist-Berechnung

Während die Kündigungsfrist nach §622 BGB nur in festen Stufen (2, 5, 8, 10 Jahre usw.) springt, wächst eine Abfindung nach der Faustformel kontinuierlich mit jedem zusätzlichen vollen Jahr Betriebszugehörigkeit, es gibt hier keine Schwelleneffekte.

Betriebszugehörigkeit im öffentlichen Dienst: die TVöD-Stufen

Im öffentlichen Dienst regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Gehaltsentwicklung direkt über die Betriebszugehörigkeit, anders als in der freien Wirtschaft, wo Gehaltssteigerungen meist individuell verhandelt werden. Beschäftigte steigen automatisch in höhere Erfahrungsstufen auf, sobald bestimmte Beschäftigungszeiten erreicht sind.

TVöD-StufeErforderliche Zeit in der Vorstufe
Stufe 21 Jahr in Stufe 1
Stufe 32 Jahre in Stufe 2
Stufe 43 Jahre in Stufe 3
Stufe 54 Jahre in Stufe 4
Stufe 65 Jahre in Stufe 5 (nur bestimmte Entgeltgruppen)

Zusätzlich honoriert der TVöD lange Betriebszugehörigkeit mit einer separaten Jubiläumszahlung, üblich sind Beträge nach 25 und 40 Jahren, die Höhe variiert je nach Bundesland beziehungsweise Kommune und dem jeweils geltenden Tarifbezirk. In der freien Wirtschaft gibt es keine vergleichbare automatische Gehaltsstufung allein durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit, hier bleibt es bei freiwilligen betrieblichen Regelungen.

Checkliste: Betriebszugehörigkeit korrekt dokumentieren und nachweisen

  • Arbeitsvertrag als Primärquelle aufbewahren – das dort genannte Eintrittsdatum ist im Zweifelsfall der maßgebliche Nachweis, nicht die Erinnerung oder eine mündliche Zusage.
  • Unterbrechungen schriftlich festhalten – bei einer tatsächlichen Beendigung mit späterer Neueinstellung sollte sowohl das Beendigungs- als auch das neue Eintrittsdatum dokumentiert sein, idealerweise im neuen Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt.
  • Betriebsübergänge dokumentieren lassen – bei einem Übergang nach §613a BGB sollte der neue Arbeitgeber die Anrechnung der bisherigen Betriebszugehörigkeit schriftlich bestätigen, das erspart spätere Diskussionen bei Kündigungsfrist oder Jubiläum.
  • Zeugnisse und Lohnabrechnungen als Beleg aufbewahren – bei Streitigkeiten über die genaue Dauer sind lückenlose Lohnabrechnungen oft der einfachste Nachweis gegenüber dem Arbeitsgericht.
  • Vor einer Kündigung die aktuelle Stufe selbst gegenrechnen – Personalabteilungen unterlaufen bei manueller Berechnung gelegentlich Fehler bei den Stichtagen, eine eigene Kontrollrechnung schützt vor einer zu kurz bemessenen Kündigungsfrist.

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Häufig gestellte Fragen zum Betriebszugehörigkeit-Rechner

Wie wird die Betriebszugehörigkeit berechnet?

Die Betriebszugehörigkeit ergibt sich aus der Differenz zwischen Eintrittsdatum und dem gewählten Stichtag, in vollen Jahren, Monaten und Tagen. Maßgeblich ist in der Regel das Datum aus dem Arbeitsvertrag, nicht der erste tatsächliche Arbeitstag.

Ab wann verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist nach §622 BGB?

Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit steigt die Kündigungsfrist für eine Arbeitgeberkündigung stufenweise: 1 Monat ab 2 Jahren, 2 Monate ab 5 Jahren, bis zu 7 Monate ab 20 Jahren, jeweils zum Monatsende.

Zählt Elternzeit oder eine Unterbrechung zur Betriebszugehörigkeit?

Ja, ruhende Arbeitsverhältnisse wie Elternzeit oder unbezahlter Sonderurlaub unterbrechen die Betriebszugehörigkeit grundsätzlich nicht, das Arbeitsverhältnis besteht rechtlich fort. Nur eine tatsächliche Beendigung mit späterer Neueinstellung gilt als Unterbrechung.

Was passiert mit der Betriebszugehörigkeit bei einem Betriebsübergang?

Nach §613a BGB geht das Arbeitsverhältnis beim Betriebsübergang mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über, die bisherige Betriebszugehörigkeit bleibt vollständig erhalten und wird beim neuen Arbeitgeber weitergezählt.

Ab wie vielen Jahren gilt man als besonders kündigungsgeschützt?

Es gibt keinen automatischen Sonderkündigungsschutz allein durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt ab 6 Monaten Beschäftigung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, unabhängig von der genauen Anzahl der Jahre danach.

Fazit

Die Betriebszugehörigkeit entscheidet über Kündigungsfrist, Jubiläum und oft auch über tarifliche Zusatzleistungen. Trag dein Eintrittsdatum oben ein und sieh sofort, wo du stehst und wann die nächste Frist- oder Jubiläumsstufe erreicht ist.

Redaktion Arbeitszeitrechner

Zuletzt aktualisiert am 9. September 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.