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Homeoffice Pauschale Rechner 2026
6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr – aber nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt über dem Pauschbetrag liegen. Trag deine Homeoffice-Tage ein und sieh sofort, was am Ende übrig bleibt.
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Homeoffice-Pauschale berechnen
Pauschale = Homeoffice-Tage (max. 210) × 6 €
Hinweis: Deine rechnerischen Homeoffice-Tage liegen über der gesetzlichen Höchstgrenze von 210 Tagen im Jahr. Es wurden nur 210 Tage angerechnet.
Pauschale pro Jahr
0 €
- Homeoffice-Tage pro Woche
- –
- Wochen im Homeoffice
- –
- Homeoffice-Tage im Jahr (rechnerisch)
- –
- Anrechenbare Tage (max. 210)
- –
- Tagessatz
- 6,00 €
- Geschätzte Steuerersparnis
- –
Die Steuerersparnis wirkt sich nur aus, sofern deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
Was ist die Homeoffice-Pauschale und wer darf sie nutzen?
Die Homeoffice-Pauschale ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für Arbeitstage, die du zu Hause statt am Arbeitsplatz deines Arbeitgebers verbringst. Seit der Reform durch das Jahressteuergesetz 2022 ist sie dauerhaft in §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG verankert und gilt seit dem Steuerjahr 2023 unbefristet, nicht nur als befristete Corona-Regelung wie zuvor.
Anspruch darauf haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die an einem Kalendertag überwiegend von zu Hause aus arbeiten, egal ob im Gleitzeitmodell, in Teilzeit oder als Minijobber. Ein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer ist dafür ausdrücklich nicht erforderlich. Der Küchentisch, ein Schreibtisch im Schlafzimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reichen aus.
Wichtig für die Einordnung: Die Pauschale ist kein zusätzliches Geld vom Finanzamt, sondern eine Verringerung deines zu versteuernden Einkommens. Ob sie sich am Ende auf deine Steuerlast auswirkt, hängt davon ab, ob deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026 und wie wird sie berechnet?
Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:
Homeoffice-Pauschale = Homeoffice-Tage im Jahr (max. 210) × 6 Euro
Der Tagessatz von 6 Euro und die Obergrenze von 210 Tagen gelten unverändert seit 2023. Bei voller Ausschöpfung ergibt das einen Höchstbetrag von 1.260 Euro pro Jahr. Wer weniger Tage im Homeoffice arbeitet, bekommt entsprechend weniger angerechnet.
| Homeoffice-Tage pro Woche | Tage im Jahr (46 Wochen) | Pauschale |
|---|---|---|
| 1 Tag | 46 Tage | 276 € |
| 2 Tage | 92 Tage | 552 € |
| 3 Tage | 138 Tage | 828 € |
| 4 Tage | 184 Tage | 1.104 € |
| 5 Tage | 210 Tage (Kappung) | 1.260 € |
Wer an 5 Tagen pro Woche durchgehend im Homeoffice arbeitet, käme rechnerisch auf rund 230 Arbeitstage im Jahr (nach Abzug von Urlaub, Feiertagen und Krankheitstagen). Da die Höchstgrenze bei 210 Tagen liegt, wird der Betrag ab diesem Punkt gekappt: mehr als 1.260 Euro sind über die Tagespauschale nicht möglich, unabhängig davon, wie viele Tage tatsächlich im Homeoffice gearbeitet wurden.
Gilt die Pauschale auch für einzelne Homeoffice-Tage neben Bürotagen?
Ja. Anders als bei der alten Regelung bis 2022 musst du nicht den gesamten Arbeitstag zu Hause verbringen, um ihn anrechnen zu können, solange du überwiegend – also den größeren Teil des Arbeitstages – von zu Hause arbeitest. Ein hybrides Modell mit 2 Bürotagen und 3 Homeoffice-Tagen pro Woche ist damit ausdrücklich erfasst.
Wirkt sich die Pauschale wirklich auf meine Steuer aus? Der Pauschbetrag entscheidet
Das ist der Punkt, den viele Rechner im Netz weglassen: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Das Finanzamt zieht bei jedem Arbeitnehmer automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (seit 2023, unverändert für 2026) ab, auch ohne einen einzigen Beleg. Deine Homeoffice-Pauschale bringt nur dann einen echten Steuervorteil, wenn deine gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.
Ein Rechenbeispiel: wann sich die Pauschale tatsächlich lohnt
Angenommen, du arbeitest an 3 Tagen pro Woche im Homeoffice und kommst auf 828 Euro Pauschale im Jahr. Zusätzlich hast du 250 Euro Fahrtkosten für die verbleibenden Bürotage und 120 Euro für Arbeitsmittel wie einen Monitor. Macht zusammen 1.198 Euro Werbungskosten, damit liegst du noch unter dem Pauschbetrag von 1.230 Euro. Das Finanzamt zieht in diesem Fall ohnehin den vollen Pauschbetrag ab, egal ob du die Homeoffice-Pauschale einträgst oder nicht. Erst ab 1.231 Euro Gesamtwerbungskosten wirkt sich jeder zusätzliche Euro tatsächlich mindernd auf dein zu versteuerndes Einkommen aus.
Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale, die vollständig über dem Pauschbetrag liegen, ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 378 Euro im Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent wären es rund 529 Euro.
Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer: was lohnt sich mehr?
Die Tagespauschale ist nicht die einzige Möglichkeit, Homeoffice-Kosten steuerlich geltend zu machen. Wer ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, kann stattdessen die tatsächlichen Raumkosten ansetzen: anteilige Miete, Strom, Heizung und Renovierungskosten.
Wann lohnt sich das Arbeitszimmer statt der Pauschale?
Ein eigenes Arbeitszimmer lohnt sich in der Regel erst, wenn die tatsächlichen anteiligen Raumkosten deutlich über 1.260 Euro im Jahr liegen, was bei größeren Wohnungen in teureren Städten durchaus vorkommen kann. Für die meisten Arbeitnehmer mit einem Arbeitsplatz im Wohnzimmer oder am Küchentisch ist die pauschale Variante einfacher und oft wirtschaftlicher, weil keine Belege und Flächenberechnungen nötig sind.
Beide Varianten lassen sich nicht für denselben Tag kombinieren. Wer an einem Tag das Arbeitszimmer ansetzt, kann für diesen Tag nicht zusätzlich die 6-Euro-Pauschale geltend machen.
Was ist mit der Entfernungspauschale an Homeoffice-Tagen?
An Tagen, für die du die Homeoffice-Pauschale nutzt, entfällt automatisch die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg, da an diesem Tag schließlich kein Arbeitsweg entstanden ist. Das ist folgerichtig, wird aber oft übersehen: Wer beides für denselben Tag einträgt, riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt.
Sonderfälle: Minijob, Teilzeit und mehrere Arbeitgeber
Die Homeoffice-Pauschale ist nicht auf Vollzeitbeschäftigte beschränkt. Sie gilt für jeden, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt und tatsächlich von zu Hause arbeitet.
Teilzeit und Minijob: gilt die Pauschale auch bei wenigen Stunden?
Ja, entscheidend ist der Kalendertag, nicht die Stundenzahl. Wer als Minijobber an 2 Tagen pro Woche jeweils 3 Stunden im Homeoffice arbeitet, kann für diese Tage ebenfalls 6 Euro ansetzen, sofern er an diesen Tagen überwiegend von zu Hause arbeitet. Bei geringem Gesamteinkommen wirkt sich das steuerlich oft kaum aus, weil ohnehin wenig oder keine Lohnsteuer anfällt, ein Blick in die eigene Lohnsteuerbescheinigung lohnt sich trotzdem.
Mehrere Arbeitgeber oder mehrere Jobs gleichzeitig
Wer für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig im Homeoffice arbeitet, kann die Pauschale für den betreffenden Tag nur einmal ansetzen, auch wenn an diesem Tag für zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse gearbeitet wurde. Die 210-Tage-Grenze gilt pro Person und Kalenderjahr, nicht pro Arbeitsverhältnis. Mehr dazu, wie sich mehrere Beschäftigungsverhältnisse auf die Arbeitszeit auswirken, findest du auf unserer Seite zur Arbeitszeit bei mehreren Arbeitgebern.
Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?
Selbstständige nutzen nicht die Homeoffice-Pauschale nach §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG, sondern setzen Homeoffice-Kosten in der Regel über die Betriebsausgabenrechnung an, teils mit denselben 6-Euro-Tagessätzen, teils über ein anerkanntes Arbeitszimmer. Die Regeln unterscheiden sich in Details vom Arbeitnehmer-Fall und sollten im Zweifel mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
So trägst du die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein
Die Homeoffice-Pauschale gehört in die Anlage N deiner Einkommensteuererklärung, in den Abschnitt für Werbungskosten. Eine Nachweispflicht mit Kalenderblatt oder Stempel gibt es zwar nicht, das Finanzamt kann aber im Einzelfall eine Erklärung verlangen, an wie vielen Tagen tatsächlich im Homeoffice gearbeitet wurde. Es empfiehlt sich, eine einfache Liste der Homeoffice-Tage zu führen, etwa in einem Kalender oder im Arbeitszeitkonto, falls das Finanzamt nachfragt.
Häufiger Fehler: Pauschale wird gar nicht erst eingetragen
Viele Arbeitnehmer verzichten unbewusst auf die Pauschale, weil sie glauben, ohne eigenes Arbeitszimmer stünde ihnen nichts zu. Das ist seit der Reform 2023 falsch. Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet und die Pauschale nicht einträgt, verschenkt bei hohen sonstigen Werbungskosten bares Geld.
Woher kommt die Homeoffice-Pauschale? Von der Corona-Notlösung zur Dauerregelung
Die Pauschale wurde nicht am Reißbrett entworfen, sondern ist eine direkte Folge der Corona-Pandemie. 2020 saßen plötzlich Millionen Arbeitnehmer ohne anerkanntes Arbeitszimmer im Homeoffice und hatten steuerlich fast nichts, was sie ansetzen konnten. Der Gesetzgeber reagierte mit einer befristeten Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 bis 2022: ebenfalls 5 Euro pro Tag, aber nur bis maximal 120 Tage im Jahr, also höchstens 600 Euro.
Was hat sich mit der Reform 2023 geändert?
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Regelung ab 2023 entfristet und gleichzeitig verbessert: Der Tagessatz stieg von 5 auf 6 Euro, die Obergrenze von 120 auf 210 Tage. Der Höchstbetrag verdoppelte sich damit von 600 auf 1.260 Euro pro Jahr. Aus einer Corona-Notlösung wurde ein dauerhafter Bestandteil des Einkommensteuergesetzes, unabhängig davon, ob eine Pandemie oder eine betriebliche Homeoffice-Regelung der Grund für die Heimarbeit ist.
Für die Steuererklärung 2026 gelten deshalb ausschließlich die aktuellen Werte: 6 Euro pro Tag, 210 Tage Höchstgrenze, 1.260 Euro Höchstbetrag. Wer noch alte Steuererklärungen aus den Jahren 2020 bis 2022 nachreicht, muss dagegen mit den damaligen, niedrigeren Werten rechnen.
Praxisbeispiele nach Berufsgruppe: so wirkt die Pauschale konkret
Wie stark sich die Homeoffice-Pauschale auswirkt, hängt stark vom Arbeitsmodell ab. Drei typische Fälle zeigen die Unterschiede.
Beispiel 1: Vollständig remote arbeitende IT-Fachkraft
Eine Softwareentwicklerin arbeitet ganzjährig remote, mit gelegentlichen Bürobesuchen. Bei 46 Arbeitswochen und 4 Homeoffice-Tagen pro Woche ergeben sich 184 Tage, also 1.104 Euro Pauschale. Zusammen mit einem neuen Monitor (180 Euro) und Fachliteratur (60 Euro) kommt sie auf 1.344 Euro Werbungskosten, deutlich über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent bedeutet das eine Steuerersparnis von etwa 40 Euro gegenüber der Situation ohne Homeoffice-Pauschale, da nur der übersteigende Betrag zählt.
Beispiel 2: Teilzeitkraft im hybriden Modell
Ein Vater in Teilzeit mit 25 Wochenstunden arbeitet an 2 von 4 Arbeitstagen im Homeoffice, macht bei 44 Arbeitswochen 88 Tage und 528 Euro Pauschale. Ohne nennenswerte weitere Werbungskosten bleibt er unter dem Pauschbetrag von 1.230 Euro. Das Finanzamt zieht in diesem Fall automatisch den vollen Pauschbetrag ab, die Homeoffice-Pauschale selbst bringt keinen zusätzlichen Vorteil, schadet aber auch nicht, sie sollte trotzdem eingetragen werden, falls sich andere Ausgaben im Jahresverlauf noch ändern.
Beispiel 3: Vertriebsmitarbeiter mit hohen Fahrtkosten
Ein Außendienstmitarbeiter arbeitet an 1 Tag pro Woche administrativ von zu Hause (46 Tage, 276 Euro Pauschale), hat aber gleichzeitig hohe Fahrtkosten für Kundenbesuche von 2.400 Euro im Jahr über die Entfernungspauschale. Seine Gesamtwerbungskosten liegen bei 2.676 Euro, weit über dem Pauschbetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart allein die Homeoffice-Pauschale in diesem Fall rund 116 Euro zusätzlich zur ohnehin hohen Fahrtkostenersparnis.
Checkliste: die häufigsten Fehler bei der Homeoffice-Pauschale vermeiden
- Pauschale gar nicht eintragen, weil kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist – seit 2023 unnötig, die Tagespauschale braucht kein separates Zimmer.
- Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale für denselben Tag doppelt ansetzen – für jeden Kalendertag zählt entweder der Arbeitsweg oder das Homeoffice, nie beides gleichzeitig.
- Alte Werte aus 2020 bis 2022 verwenden – 5 Euro und 120 Tage galten nur befristet, seit 2023 gelten 6 Euro und 210 Tage.
- Homeoffice-Tage nicht dokumentieren – ohne Nachweispflicht heißt nicht ohne jede Aufzeichnung; eine einfache Liste schützt bei Rückfragen des Finanzamts.
- Pauschale und häusliches Arbeitszimmer für denselben Tag kombinieren – das ist gesetzlich ausgeschlossen und führt im schlimmsten Fall zu einer Korrektur des Steuerbescheids.
Verwandte Rechner
- Fahrtkostenrechner – Entfernungspauschale für Bürotage berechnen.
- Arbeitszeitkonto – Homeoffice- und Bürotage im Überblick festhalten.
- Jahres Arbeitsstunden Rechner – Jahresarbeitszeit inklusive Homeoffice-Tage berechnen.
Häufig gestellte Fragen zur Homeoffice-Pauschale
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Kalendertag im Homeoffice, maximal 210 Tage im Jahr. Das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 Euro pro Jahr.
Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?
Nein. Die Tagespauschale gilt auch für einen Arbeitsplatz am Küchentisch oder im Wohnzimmer, ein abgeschlossenes Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich.
Wirkt sich die Homeoffice-Pauschale immer auf meine Steuer aus?
Nur wenn deine gesamten Werbungskosten inklusive Pauschale über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Darunter zieht das Finanzamt den Pauschbetrag ohnehin automatisch ab.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig absetzen?
Für denselben Tag nicht. Nur wenn ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet, können die tatsächlichen Raumkosten statt der Pauschale angesetzt werden.
Zählen Fahrtkosten an Homeoffice-Tagen trotzdem?
Nein. An Tagen, für die du die Homeoffice-Pauschale ansetzt, kannst du für denselben Tag keine Entfernungspauschale für den Arbeitsweg geltend machen.
Fazit
Die Homeoffice-Pauschale ist unkompliziert, aber kein Selbstläufer – sie lohnt sich vor allem dann, wenn deine Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen. Trag deine Homeoffice-Tage oben ein und sieh sofort, was für dich konkret übrig bleibt.